25.04.2012 19:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
5.000EUR Streitwert bei illegalem Download angemessen
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Bei einer bagatellartigen Verletzung der Nutzungsrechte eines Musikverlags ist ein Streitwert in Höhe von 50.000EUR nicht gerechtfertigt. Handelt es sich bei Verletzung der Nutzungsrechte um einen erstmaligen Vorfall ohne gewerbliche Nutzung des illegalen Downloads, kann der der Kläger den Streitwert nicht frei wählen, so das Landgericht Magdeburg.
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