ÖDP beklagt familienfeindliche Politik
- Pressemitteilung der Firma ödp Bundesverband, 26.04.2012
Pressemitteilung vom: 26.04.2012 von der Firma ödp Bundesverband aus Würzburg
Kurzfassung: Als "politisch überheblich und realitätsfremd" bezeichnet Dr. Johannes Resch, familienpolitischer Experte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), den aktuellen Vorstoß der Bundesregierung, das geplante Betreuungsgeld für Kinder, die nicht ...
[ödp Bundesverband - 26.04.2012] ÖDP beklagt familienfeindliche Politik
Resch fordert Wahlfreiheit für Eltern
Als "politisch überheblich und realitätsfremd" bezeichnet Dr. Johannes Resch, familienpolitischer Experte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), den aktuellen Vorstoß der Bundesregierung, das geplante Betreuungsgeld für Kinder, die nicht in eine Krippe gehen, auf den Hartz-IV-Anspruch anzurechnen. "Dieser Ansatz unterstellt, dass Eltern, die arm sind, überhaupt nicht in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu erziehen und der Nachwuchs deshalb besser in der Krippe aufgehoben ist," empört sich Resch. So würden Eltern und insbesondere auch Alleinerziehende verunglimpft. "Letztlich sind aber die Kinder die Leidtragenden. Die finanziell schwierige Situation wirkt sich auf die Psyche der Kinder aus, weil sie die Sorgen der Eltern spüren," so Resch. Auch würden schwierige finanzielle Verhältnisse die Startchancen der Kinder ins Leben behindern. "Die Probleme pflanzen sich später fort und gefährden die Lebenswege der Kinder," erläutert der ÖDP-Politiker.
Er verweist auf den Vorschlag der ÖDP, ein Erziehungsgehalt in Höhe von rund 1000 Euro an alle Eltern auszubezahlen. "Mit diesem Geld können Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder es in die Obhut von anderen geben. Das ist echte Wahlfreiheit," begründet Resch das Konzept.
Am vergangenen Bundesparteitag verabschiedete die ÖDP eine Resolution, in der sich die Partei gegen einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts wendet. Die Kammer hatte entschieden, eine Klage gegen die Ungerechtigkeit des Elterngeldes nicht anzunehmen und dies ideologisch begründet. "Hier zeigt sich eine Weichenstellung in Richtung eines die elterlichen Grundrechte einschränkenden Bevormundungsstaates, der die Achtung der Grundrechte überhaupt in Frage stellt. Dem müssen wir uns widersetzten," plädiert Resch.
Die Resolution im Wortlaut: http://wiki.oedp.de/wiki/Bundesparteitag_2012.1/Antraege/17.d
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Bundespressestelle: Florence v. Bodisco
Erich-Weinert-Str. 134
10409 Berlin
Tel. 030/49854050
www.oedp.de
presse@oedp.de
Resch fordert Wahlfreiheit für Eltern
Als "politisch überheblich und realitätsfremd" bezeichnet Dr. Johannes Resch, familienpolitischer Experte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), den aktuellen Vorstoß der Bundesregierung, das geplante Betreuungsgeld für Kinder, die nicht in eine Krippe gehen, auf den Hartz-IV-Anspruch anzurechnen. "Dieser Ansatz unterstellt, dass Eltern, die arm sind, überhaupt nicht in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu erziehen und der Nachwuchs deshalb besser in der Krippe aufgehoben ist," empört sich Resch. So würden Eltern und insbesondere auch Alleinerziehende verunglimpft. "Letztlich sind aber die Kinder die Leidtragenden. Die finanziell schwierige Situation wirkt sich auf die Psyche der Kinder aus, weil sie die Sorgen der Eltern spüren," so Resch. Auch würden schwierige finanzielle Verhältnisse die Startchancen der Kinder ins Leben behindern. "Die Probleme pflanzen sich später fort und gefährden die Lebenswege der Kinder," erläutert der ÖDP-Politiker.
Er verweist auf den Vorschlag der ÖDP, ein Erziehungsgehalt in Höhe von rund 1000 Euro an alle Eltern auszubezahlen. "Mit diesem Geld können Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder es in die Obhut von anderen geben. Das ist echte Wahlfreiheit," begründet Resch das Konzept.
Am vergangenen Bundesparteitag verabschiedete die ÖDP eine Resolution, in der sich die Partei gegen einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts wendet. Die Kammer hatte entschieden, eine Klage gegen die Ungerechtigkeit des Elterngeldes nicht anzunehmen und dies ideologisch begründet. "Hier zeigt sich eine Weichenstellung in Richtung eines die elterlichen Grundrechte einschränkenden Bevormundungsstaates, der die Achtung der Grundrechte überhaupt in Frage stellt. Dem müssen wir uns widersetzten," plädiert Resch.
Die Resolution im Wortlaut: http://wiki.oedp.de/wiki/Bundesparteitag_2012.1/Antraege/17.d
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