Neue Vorsitzende Richterin und zwei neue Richterinnen am Bundesgerichtshof
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 02.02.2011
Pressemitteilung vom: 02.02.2011 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Der Bundespräsident hat Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Sibylle Kessal-Wulf zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Annette Brockmöller und Richterin am Oberlandesgericht Dietlind Weinland zu ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 02.02.2011] Neue Vorsitzende Richterin und zwei neue Richterinnen am Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Sibylle Kessal-Wulf zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Annette Brockmöller und Richterin am Oberlandesgericht Dietlind Weinland zu Richterinnern am Bundesgerichtshof ernannt.
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Kessal-Wulf ist 52 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein und war zunächst bei den Landgerichten Kiel und Flensburg sowie beim Amtsgericht Flensburg tätig. Bereits1992 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig. Am 2. Mai 2001 wurde Frau Dr. Kessal-Wulf zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie gehört seitdem dem vornehmlich für das Versicherungsvertrags- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an, in dem sie nunmehr den Vorsitz innehat. Über mehrere Jahre war Frau Dr. Kessal-Wulf mit einem Teil ihrer Arbeitskraft in verschiedenen Senaten mit Zwangsvollstreckungs-sachen befasst. Sie war außerdem seit 2005 beisitzendes Mitglied im Notarsenat, dessen stellvertretende Vorsitzende sie im Jahr 2010 wurde.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Kessel-Wulf neben dem Vorsitz im IV. Zivilsenat auch den Vorsitz im Senat für Patentanwaltssachen und den stellvertretenden Vorsitz im Senat für Anwaltssachen übertragen.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Annette Brockmöller ist 47 Jahre alt. Nach den juristischen Staatsexamina im Jahr 1997 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Sie war u. a. bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht und beim Landgericht in Hannover tätig, bevor sie im Jahr 2002 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet wurde. Im April 2006 erfolgte Ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Celle, wo sie in verschiedenen Zivilsenaten tätig war. Seit August 2008 war sie an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet und leitete dort das u. a. für Fragen des Verfassungs- und Europarechts sowie des öffentlichen Rechts zuständige Referat. Sie ist überdies seit vielen Jahren Mitglied des Niedersächsischen Justizprüfungsamts.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Brockmöller dem IV. Zivilsenat zugewiesen.
Richterin am Bundesgerichtshof Dietlind Weinland ist 51 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie nach etwa einjähriger Tätigkeit als akademische Rätin bei der Universität Erlangen-Nürnberg im Jahr 1989 in den höheren bayerischen Justizdienst ein. Sie war beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg-Fürth, sowie beim Amtsgericht in Nürnberg tätig. Von 1998 bis 2004 leitete sie hauptamtlich Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg erfolgte im Jahr 2004. Noch im selben Jahr wurde sie an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und nahm dort für vier Jahre die Aufgaben der Pressesprecherin wahr. Im Anschluss daran war sie wieder als Richterin am Oberlandesgericht in Nürnberg tätig.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Weinland dem V. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Grundstücks-, Nachbar- und Landpachtrecht zuständig ist.
Karlsruhe, den 2. Februar 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundespräsident hat Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Sibylle Kessal-Wulf zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Annette Brockmöller und Richterin am Oberlandesgericht Dietlind Weinland zu Richterinnern am Bundesgerichtshof ernannt.
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Kessal-Wulf ist 52 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein und war zunächst bei den Landgerichten Kiel und Flensburg sowie beim Amtsgericht Flensburg tätig. Bereits1992 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig. Am 2. Mai 2001 wurde Frau Dr. Kessal-Wulf zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie gehört seitdem dem vornehmlich für das Versicherungsvertrags- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an, in dem sie nunmehr den Vorsitz innehat. Über mehrere Jahre war Frau Dr. Kessal-Wulf mit einem Teil ihrer Arbeitskraft in verschiedenen Senaten mit Zwangsvollstreckungs-sachen befasst. Sie war außerdem seit 2005 beisitzendes Mitglied im Notarsenat, dessen stellvertretende Vorsitzende sie im Jahr 2010 wurde.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Kessel-Wulf neben dem Vorsitz im IV. Zivilsenat auch den Vorsitz im Senat für Patentanwaltssachen und den stellvertretenden Vorsitz im Senat für Anwaltssachen übertragen.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Annette Brockmöller ist 47 Jahre alt. Nach den juristischen Staatsexamina im Jahr 1997 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Sie war u. a. bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht und beim Landgericht in Hannover tätig, bevor sie im Jahr 2002 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet wurde. Im April 2006 erfolgte Ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Celle, wo sie in verschiedenen Zivilsenaten tätig war. Seit August 2008 war sie an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet und leitete dort das u. a. für Fragen des Verfassungs- und Europarechts sowie des öffentlichen Rechts zuständige Referat. Sie ist überdies seit vielen Jahren Mitglied des Niedersächsischen Justizprüfungsamts.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Brockmöller dem IV. Zivilsenat zugewiesen.
Richterin am Bundesgerichtshof Dietlind Weinland ist 51 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie nach etwa einjähriger Tätigkeit als akademische Rätin bei der Universität Erlangen-Nürnberg im Jahr 1989 in den höheren bayerischen Justizdienst ein. Sie war beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg-Fürth, sowie beim Amtsgericht in Nürnberg tätig. Von 1998 bis 2004 leitete sie hauptamtlich Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg erfolgte im Jahr 2004. Noch im selben Jahr wurde sie an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und nahm dort für vier Jahre die Aufgaben der Pressesprecherin wahr. Im Anschluss daran war sie wieder als Richterin am Oberlandesgericht in Nürnberg tätig.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Weinland dem V. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Grundstücks-, Nachbar- und Landpachtrecht zuständig ist.
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Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
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Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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