Staatsministerin Cornelia Pieper: Bundesregierung begrüßt Urteil gegen Charles Taylor

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 26.04.2012
Pressemitteilung vom: 26.04.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Staatsministerin Cornelia Pieper erklärte in Berlin zu dem heute (26.04.) ergangenen Urteil des Sondergerichtshofs für Sierra Leone zu Charles Taylor: Der Sondergerichtshof zu Sierra Leone sendet mit seiner heutigen Verurteilung von Charles ...

[Auswärtiges Amt - 26.04.2012] Staatsministerin Cornelia Pieper: Bundesregierung begrüßt Urteil gegen Charles Taylor


Staatsministerin Cornelia Pieper erklärte in Berlin zu dem heute (26.04.) ergangenen Urteil des Sondergerichtshofs für Sierra Leone zu Charles Taylor:

Der Sondergerichtshof zu Sierra Leone sendet mit seiner heutigen Verurteilung von Charles Taylor ein wichtiges Signal: Auch ehemalige Staatsoberhäupter können sich ihrer strafrechtlichen Verantwortung für Kriegsverbrechen nicht entziehen.

Der Sondergerichtshof hat bereits mit seinem Urteil zur Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten Rechtsgeschichte geschrieben. Nun steht er mit dem Abschluss des Verfahrens gegen Charles Taylor als erster der Sondergerichtshöfe vor der Vollendung seines Mandats." Der ehemalige Staatspräsident von Liberia, Charles Taylor, wurde im Jahr 2003 vor dem Sondergerichtshof für Sierra Leone wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 11 Fällen angeklagt und heute in einem erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Ihm wird maßgebliche Mitverantwortung für den Bürgerkrieg in Sierra Leone angelastet. Das Strafmaß wird in einem gesonderten Verfahren festgesetzt werden.

Der Sondergerichtshof für Sierra Leone wurde durch einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen Sierra Leone und den VN vom 16.01.2002 eingerichtet. Sein Mandat sieht vor, "die Personen zu verfolgen, die die größte Verantwortung für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und das Recht Sierra Leones, begangen auf dem Territorium Sierra Leones nach dem 30.11.1996, tragen.

Deutschland hat den Haushalt des Gerichtshofs seit 2002 mit knapp 8 Mio. US-Dollar unterstützt.


Kontakt:
Auswärtiges Amt
Internetredaktion
Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin
Telefon: 03018-17-0
Bürgerservice: 03018-17-2000
Telefax: 03018-17-3402
Webseite: www.auswaertiges-amt.de
eMail: poststelle@auswaertiges-amt.de

Über Auswärtiges Amt:
Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.

Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.

Firmenkontakt:
Kontakt:
Auswärtiges Amt
Internetredaktion
Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin
Telefon: 03018-17-0
Bürgerservice: 03018-17-2000
Telefax: 03018-17-3402
Webseite: www.auswaertiges-amt.de
eMail: poststelle@auswaertiges-amt.de

Die Pressemeldung "Staatsministerin Cornelia Pieper: Bundesregierung begrüßt Urteil gegen Charles Taylor" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Staatsministerin Cornelia Pieper: Bundesregierung begrüßt Urteil gegen Charles Taylor" ist Auswärtiges Amt.