Der Hessische Europaminister Jörg-Uwe Hahn zur Expertenanhörung im Bundesrat: Die Länder haben das Recht zur Mitwirkung bei ESM (Rettungsschirm) und F
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, 26.04.2012
Pressemitteilung vom: 26.04.2012 von der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa aus Wiesbaden
Kurzfassung: "Jetzt haben es die Länder schwarz auf weiß: Der Bundesrat muss bei den Eurorettungsmaßnahmen umfassend informiert und einbezogen werden", so bewertete der hessische Europaminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn die ...
[Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa - 26.04.2012] Der Hessische Europaminister Jörg-Uwe Hahn zur Expertenanhörung im Bundesrat: Die Länder haben das Recht zur Mitwirkung bei ESM (Rettungsschirm) und Fiskalpakt (Schuldenbremse)
"Jetzt haben es die Länder schwarz auf weiß: Der Bundesrat muss bei den Eurorettungsmaßnahmen umfassend informiert und einbezogen werden", so bewertete der hessische Europaminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn die gestrige Expertenanhörung im EU-Ausschuss des Bundesrates. Hahn zeigte sich sehr zufrieden über die Feststellungen der fünf namhaften Rechtsexperten, die im Bundesrat zur Rolle der Länder bei ESM (Rettungsschirm) und Fiskalpakt (Schuldenbremse) angehört wurden: "Die Sachverständigen haben die Forderungen der Länder nach substantiellen Unterrichtungs- und Mitspracherechten bei den Eurorettungsmaßnahmen klar bestätigt."
Die weit überwiegende Mehrheit der Experten sei zu dem Schluss gekommen, dass einer Länderzustimmung zu ESM und Fiskalpakt keine grundlegenden Bedenken entgegenstehen. "Das begrüße ich, denn die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro sind richtig und müssen umgesetzt werden", so Hahn. "Die Anhörung hat aber auch verdeutlicht, dass wir mit der vertraglichen Konstruktion von ESM und Fiskalpakt rechtliches Neuland in der EU betreten. Die Experten waren sich einig, dass hierdurch nicht die Informations- und Mitspracherechte der Länder umgangen werden dürfen: Auch die Eurorettungsmaßnahmen sind EU-Angelegenheiten im Sinne des Grundgesetzes."
Der Europaminister sieht sich durch die Sachverständigen auch in der Länderforderung bestätigt, die Beteiligungsrechte des Bundesrates möglichst klar gesetzlich zu regeln: "Die Experten haben deutlich gemacht, dass die Bundesregierung gut beraten wäre, sich bei den Mitwirkungsrechten von Bundestag und Bundesrat nicht auf ein verfassungsrechtliches Minimum zu beschränken. Eine klare und transparente Regelung der parlamentarischen Beteiligung – auch für die Länderkammer – schafft die größte Rechtssicherheit und verkleinert das Risiko von Verfassungsklagen."
Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de
"Jetzt haben es die Länder schwarz auf weiß: Der Bundesrat muss bei den Eurorettungsmaßnahmen umfassend informiert und einbezogen werden", so bewertete der hessische Europaminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn die gestrige Expertenanhörung im EU-Ausschuss des Bundesrates. Hahn zeigte sich sehr zufrieden über die Feststellungen der fünf namhaften Rechtsexperten, die im Bundesrat zur Rolle der Länder bei ESM (Rettungsschirm) und Fiskalpakt (Schuldenbremse) angehört wurden: "Die Sachverständigen haben die Forderungen der Länder nach substantiellen Unterrichtungs- und Mitspracherechten bei den Eurorettungsmaßnahmen klar bestätigt."
Die weit überwiegende Mehrheit der Experten sei zu dem Schluss gekommen, dass einer Länderzustimmung zu ESM und Fiskalpakt keine grundlegenden Bedenken entgegenstehen. "Das begrüße ich, denn die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro sind richtig und müssen umgesetzt werden", so Hahn. "Die Anhörung hat aber auch verdeutlicht, dass wir mit der vertraglichen Konstruktion von ESM und Fiskalpakt rechtliches Neuland in der EU betreten. Die Experten waren sich einig, dass hierdurch nicht die Informations- und Mitspracherechte der Länder umgangen werden dürfen: Auch die Eurorettungsmaßnahmen sind EU-Angelegenheiten im Sinne des Grundgesetzes."
Der Europaminister sieht sich durch die Sachverständigen auch in der Länderforderung bestätigt, die Beteiligungsrechte des Bundesrates möglichst klar gesetzlich zu regeln: "Die Experten haben deutlich gemacht, dass die Bundesregierung gut beraten wäre, sich bei den Mitwirkungsrechten von Bundestag und Bundesrat nicht auf ein verfassungsrechtliches Minimum zu beschränken. Eine klare und transparente Regelung der parlamentarischen Beteiligung – auch für die Länderkammer – schafft die größte Rechtssicherheit und verkleinert das Risiko von Verfassungsklagen."
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