Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck: Verwaltungsgericht Dresden bestätigt Kritik an Extremismuserklärung / Rücknahme überfällig

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, 26.04.2012
Pressemitteilung vom: 26.04.2012 von der Firma Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt aus Magdeburg

Kurzfassung: Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Susi Möbbeck begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, wonach die vom Bund geforderte Extremismuserklärung rechtswidrig ist. Diese Extremismuserklärung wird zur Voraussetzung ...

[Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt - 26.04.2012] Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck: Verwaltungsgericht Dresden bestätigt Kritik an Extremismuserklärung / Rücknahme überfällig


Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Susi Möbbeck begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, wonach die vom Bund geforderte Extremismuserklärung rechtswidrig ist.

Diese Extremismuserklärung wird zur Voraussetzung gemacht, wenn Fördergelder des Bundesfamilienministeriums für Projekte zur Förderung von Demokratie und Toleranz und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus in Anspruch genommen werden. Darin werden ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und eine entsprechende Überprüfung aller Kooperationspartner gefordert.

Genau die Unbestimmtheit dieser Passage wird durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Dresden nun moniert. So sei unklar, wer etwa "Partner" sei und welches Verhalten Projektverantwortlichen konkret abverlangt werde. Dieses Urteil hat bundesweite Relevanz, da die Erklärung von allen Zuwendungsempfängern in Deutschland eingefordert wird.

Das Sozialministerium Sachsen-Anhalt hatte das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Projektträgern in den zurückliegenden Monaten wiederholt aufgefordert, auf die Extremismuserklärung zu verzichten.

Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck erklärt: "Die Extremismuserklärung sät Misstrauen und stellt alle engagierten Bürgerinnen und Bürgern in den vielfältigen Initiativen gegen Rechtsextremismus unter Generalverdacht. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden sehen wir uns in unserer Kritik bestätigt und fordern die Bundesfamilienministerin auf, die Erklärung umgehend zurückzunehmen."


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