Verfassungsmaessigkeit des Betreuungsgelds ist zu bezweifeln

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 27.04.2012
Pressemitteilung vom: 27.04.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich der Meldung, das Bundesjustizministerium bezweifele die Verfassungsmaessigkeit des Betreuungsgelds, erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler: Die SPD-Bundestagsfraktion teilt die Bedenken des ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 27.04.2012] Verfassungsmaessigkeit des Betreuungsgelds ist zu bezweifeln


Anlaesslich der Meldung, das Bundesjustizministerium bezweifele die Verfassungsmaessigkeit des Betreuungsgelds, erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar
Ziegler:

Die SPD-Bundestagsfraktion teilt die Bedenken des Bundesjustizministeriums an der Verfassungsmaessigkeit des Betreuungsgelds. Es verstoesst gegen das Nichteinmischungsgebot des Staates in Fragen der Familienorganisation, es steht im Widerspruch zum Gleichheitssatz sowie zum staatlichen Gleichstellungsgebot. Das zeigen die vorliegenden Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ute Sacksofsky und Prof. Dr.
Margarete Schuler-Harms:

1. Das Betreuungsgeld schafft einen Anreiz fuer Eltern, ihr Kind nicht in eine Kita zu geben. Damit verletzt die Bundesregierung das Gebot, dass - nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz - die Ausgestaltung der Kinderbetreuung Angelegenheit der Eltern ist und der Staat sich in solche Fragen nicht einzumischen hat.

2. Wenn der Staat nur bestimmte Familien foerdern will, verstoesst das gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes nach Artikel 3. Absatz 1. Eine Abweichung davon muss zwingend gut begruendet sein - eine Anforderung, die das Betreuunsgeld nicht erfuellt.

3. Ausserdem setzt das Betreuungsgeld einen Anreiz fuer Frauen, laengere Zeit aus dem Erwerbsleben auszusteigen und damit mittelbar schlechtere Berufs- und Verdienstchancen in Kauf zu nehmen. Das steht im Widerspruch zum Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2: Danach ist der Staat verpflichtet, Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier zu verwirklichen, sondern tatsaechlich durchzusetzen.Das Betreuungsgeld ist eine bildungspolitische Katastrophe, ein gleichstellungspolitischer Irrweg und eine Verschwendung von wertvollen Steuermilliarden, die beim Kitaausbau fehlen. Wenn diese Koalition so unverantwortlich ist, das Betreuungsgeld - trotz massiver Widerstaende aus allen gesellschaftlichen Bereichen - tatsaechlich einzufuehren, sind wir sehr zuversichtlich, dass der Unsinn spaetestens in Karlsruhe gestoppt wird.


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