28.04.2012 06:41 Uhr in Medien & Presse von Ciper & Coll.

Ciper & Coll. die Anwälte für Medizinrecht erhalten vom OLG - Senat Hamburg erneut Recht in einem Arzthaftungsprozess

Oberlandesgericht Hamburg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler
Kurzfassung: Einsetzung eines nicht indizierten Herzschrittmachers und unterlassene echokardiographische Untersuchung, OLG Hamburg, Az. 1 U 60/10
[Ciper & Coll. - 28.04.2012] Ciper & Coll. die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld - bundesweit, erhalten vom OLG - Senat Hamburg erneut Recht in einem Arzthaftungsprozess

Oberlandesgericht Hamburg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Einsetzung eines nicht indizierten Herzschrittmachers und unterlassene echokardiographische Untersuchung, OLG Hamburg, Az. 1 U 60/10

Chronologie:
Der Kläger war sportlich engagiert und durchtrainiert. Im Jahre 2004 erlitt er einen kurzzeitigen Aussetzer seines Kreislaufsystems und begab sich zur Abklärung in eine Hamburger Klinik. Diese nahm keine echokardiographische Untersuchung vor.
Stattdessen rieten die Mediziner zum Einsatz eines Herzschrittmachers und diagnostizierten eine vermeintliche Klappeninsuffizienz, die jedoch nicht vorlag.

Verfahren:
Nachdem das Landgericht Hamburg die Klage des Geschädigten noch abgewiesen hatte, sah das Oberlandesgericht in der Berufungsinstanz einen eindeutigen Behandlungsfehler und legte den Parteien nahe, einen Vergleich über 30.000,- Euro abzuschliessen. Hierauf liessen sich beide ein.

Anmerkungen:
Auch dieser Fall zeigt einmal mehr, dass zahlreiche Arzthaftpflichtprozesse erst in der Berufungsinstanz zu einem positiven Ergebnis für den Geschädigten führen. War die Entscheidung des Untergerichtes aufgrund der eindeutigen Konstellation noch als ausgesprochen überraschend anzusehen, revidierte das OLG diese mit entsprechender Konsequenz und schloss sich damit den Einschätzungen und Bewertungen des allein sachbearbeitenden Rechtsanwalts Tobias Kiwitt von Ciper & Coll. an. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht begrüßt insbesondere die recht kurze Verfahrensdauer in diesem Fall. Er weist darauf hin, daß in der auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Kanzlei einige Mandate bereits aus der Jahrtausendwende stammen. Das längste auch jetzt noch andauernde und vor dem Bundesgerichtshof derzeit noch anhängige Verfahren datiert aus 1998, mithin vor vierzehn Jahren!
Weitere Informationen
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Ciper & Coll. Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.
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schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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