Biogasanlagen: Sicherheit und Gesundheitsschutz im Arbeitsumfeld wichtig
- Pressemitteilung der Firma Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV), 30.04.2012
Pressemitteilung vom: 30.04.2012 von der Firma Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) aus Kassel
Kurzfassung: Anlässlich des Welttags für Arbeitsschutz und Gesundheit am 28. April 2012 weisen die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen) darauf hin, wie wichtig der Arbeitsschutz im Arbeitsumfeld von Biogasanlagen ist. Biogas hat in den ...
[Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) - 30.04.2012] Biogasanlagen: Sicherheit und Gesundheitsschutz im Arbeitsumfeld wichtig
Anlässlich des Welttags für Arbeitsschutz und Gesundheit am 28. April 2012 weisen die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen) darauf hin, wie wichtig der Arbeitsschutz im Arbeitsumfeld von Biogasanlagen ist.
Biogas hat in den vergangenen zehn Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt. Traditionell ist ein Großteil dieser Anlagen bei den LBGen versichert (Anfang 2010 waren dies circa 4.000 Biogasanlagen). Die LBGen haben seit Beginn der Biogasnutzung die Anlagensicherheit maßgeblich beeinflusst. Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), die bereits 1958 herausgegeben wurde, entwickelten sie eine "Regel der Technik", die Sicherheitsregeln für Biogasanlagen (TI 4). Hier werden die wichtigsten Vorschriften und Regelwerke zusammengefasst. In vielen Bundesländern wird diese Information der LSV im Genehmigungsverfahren herangezogen.
Eine Biogasanlage muss fachmännisch geplant und vor allem fachmännisch betrieben werden. Der Betreiber kommt nicht umhin, sich intensiv mit der Technik der Biogasanlage auseinander zu setzen; die LBGen unterstützen ihn dabei: sie bieten Schulungen an, in denen die Anlagensicherheit und die Betreiberverantwortung thematisiert werden. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes werden dem Anlagenbetreiber über www.lsv.de Handlungshilfen zur Verfügung gestellt. Außerdem stellen die LBGen die Beratung des Anlagenbetreibers und die Besichtigung der Anlage vor Ort sicher.
Dayana Aloe
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Gemeinsame Angelegenheiten
Arbeitsbereich Kommunikation
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
Tel.: 0561 9359-241
Fax: 0561 928303-241
Anlässlich des Welttags für Arbeitsschutz und Gesundheit am 28. April 2012 weisen die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen) darauf hin, wie wichtig der Arbeitsschutz im Arbeitsumfeld von Biogasanlagen ist.
Biogas hat in den vergangenen zehn Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt. Traditionell ist ein Großteil dieser Anlagen bei den LBGen versichert (Anfang 2010 waren dies circa 4.000 Biogasanlagen). Die LBGen haben seit Beginn der Biogasnutzung die Anlagensicherheit maßgeblich beeinflusst. Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), die bereits 1958 herausgegeben wurde, entwickelten sie eine "Regel der Technik", die Sicherheitsregeln für Biogasanlagen (TI 4). Hier werden die wichtigsten Vorschriften und Regelwerke zusammengefasst. In vielen Bundesländern wird diese Information der LSV im Genehmigungsverfahren herangezogen.
Eine Biogasanlage muss fachmännisch geplant und vor allem fachmännisch betrieben werden. Der Betreiber kommt nicht umhin, sich intensiv mit der Technik der Biogasanlage auseinander zu setzen; die LBGen unterstützen ihn dabei: sie bieten Schulungen an, in denen die Anlagensicherheit und die Betreiberverantwortung thematisiert werden. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes werden dem Anlagenbetreiber über www.lsv.de Handlungshilfen zur Verfügung gestellt. Außerdem stellen die LBGen die Beratung des Anlagenbetreibers und die Besichtigung der Anlage vor Ort sicher.
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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