02.05.2012 10:01 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus, Rechtsanwältin Nathalie Raffel
In Deutschland unterlaufen Ärzten pro Jahr ca. 400.000 Behandlungsfehler
Geschädigte Patienten haben es oft schwer, nach ärztlichen Behandlungsfehlern Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzenKurzfassung: Düsseldorf: Die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte ist seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig. Dabei ist es die oberste Prämisse der Kanzlei, Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche ihrer Klienten erfolgreich durchzusetzen.
[Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus, Rechtsanwältin Nathalie Raffel - 02.05.2012] Wie viel Leid darf es sein? In Deutschland unterlaufen Ärzten pro Jahr ca. 400.000 Behandlungsfehler. Folge: oft dauerhafte körperliche Schäden und psychische Beeinträchtigungen, die nicht nur den Geschädigten selbst, sondern auch oftmals seine Familie belasten. Meistens fühlen sich die medizingeschädigten Patienten in dieser Situation hilflos und allein gelassen. Dieses gilt nicht nur für das seelische und körperliche Leid, sondern leider auch bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Dabei könnte dieses doch so einfach sein, denn bei jeder ärztlichen Behandlung kommt rechtlich betrachtet ein Dienstvertrag in Form eines Behandlungsvertrages zustande. Aus diesem Vertrag heraus obliegt dem Arzt die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der Behandlung, selbst dann wenn der Arzt für die Behandlung von dem Patienten kein Honorar verlangt oder das Honorar von einer dritten Seite getragen wird. Verletzt der Arzt jedoch schuldhaft seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und erleidet der Patient dadurch einen Schaden, so steht dem geschädigten Patienten ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Arzt zu.
Aber dennoch liegt hier - wie so oft bei juristischen Auseinandersetzungen - der "Teufel im Detail". So ist - spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung - die Frage zu klären, ob dem behandelnden Arzt überhaupt eine Schuld trifft. Lag der Fehler zum Beispiel wirklich auf Seiten des behandelnden Arztes und / oder seiner Kooperationspartner oder sind die Folgen des Schadens Begleiterscheinungen der Krankheit an sich, die auch bei bestem Verlauf nicht zu vermeiden sind? Sind es unerwünschte Folgen der Behandlung, die nach dem Stand der Medizin nicht zu umgehen sind? Fragen über Fragen, mit dem der geschädigte Patient selber oftmals überfordert ist. Auf diese Weise kann ein Anwalt Medizinrecht Düsseldorf behilflich sein.
Ein Ausweg findet sich nur in einer kompetenten Rechtsberatung und einem erfahrenen Rechtsbeistand, der die Interessen des Patienten oder seiner Angehörigen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und deren Haftpflichtversicherern vertritt. Bei der Suche nach einem solchen Rechtsbeistand gerät sofort die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte in den Blickpunkt. Der Schwerpunkt der Kanzlei, die durch Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel (beide besitzen die Qualifikation als Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Medizinrecht) vertreten wird, liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts / Patientenrechts, beispielsweise als Anwalt Geburtsschaden Düsseldorf. Es ist dabei die oberste Prämisse der Kanzlei, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ihrer Klienten erfolgreich durchzusetzen, nicht nur im Falle einer ärztlichen Fehlbehandlung, sondern z. B. auch, wenn den Geschädigten ein fehlerhaftes Medizinprodukt wie beispielsweise eine fehlerhafte Hüftprothese oder ein fehlerhaftes Brustimplantat eingesetzt wurde. Dabei konzentriert sich die Kanzlei nicht nur auf Klienten aus dem näheren Umkreis, sondern berät und vertritt medizingeschädigte Patienten bundesweit, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Aber in allen Fällen steht bei der Kanzlei immer das persönliche Schicksal ihrer Mandanten im Vordergrund.
Rechtsanwalt Dr. Rauhaus ist zudem auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwältin Raffel zudem auch Fachanwältin für Versicherungsrecht. So finden sich Rechtssuchende auch in diesen Bereichen durch die Kanzlei gut vertreten. Übergreifend kooperiert die Kanzlei mit verschiedenen anderen Rechtsanwälten und Kanzleien, um ihre Klienten vielfältig unterstützen zu können und ein Höchstmaß an Flexibilität zu bieten
Nähere Informationen finden sich auf der Webseite www.dr-rauhaus-rae.de.
Verantwortlich für Texteinstellung:
DieWebAG
Email: presse@diewebag.de
Internet: www.diewebag.de
Dabei könnte dieses doch so einfach sein, denn bei jeder ärztlichen Behandlung kommt rechtlich betrachtet ein Dienstvertrag in Form eines Behandlungsvertrages zustande. Aus diesem Vertrag heraus obliegt dem Arzt die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der Behandlung, selbst dann wenn der Arzt für die Behandlung von dem Patienten kein Honorar verlangt oder das Honorar von einer dritten Seite getragen wird. Verletzt der Arzt jedoch schuldhaft seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und erleidet der Patient dadurch einen Schaden, so steht dem geschädigten Patienten ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Arzt zu.
Aber dennoch liegt hier - wie so oft bei juristischen Auseinandersetzungen - der "Teufel im Detail". So ist - spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung - die Frage zu klären, ob dem behandelnden Arzt überhaupt eine Schuld trifft. Lag der Fehler zum Beispiel wirklich auf Seiten des behandelnden Arztes und / oder seiner Kooperationspartner oder sind die Folgen des Schadens Begleiterscheinungen der Krankheit an sich, die auch bei bestem Verlauf nicht zu vermeiden sind? Sind es unerwünschte Folgen der Behandlung, die nach dem Stand der Medizin nicht zu umgehen sind? Fragen über Fragen, mit dem der geschädigte Patient selber oftmals überfordert ist. Auf diese Weise kann ein Anwalt Medizinrecht Düsseldorf behilflich sein.
Ein Ausweg findet sich nur in einer kompetenten Rechtsberatung und einem erfahrenen Rechtsbeistand, der die Interessen des Patienten oder seiner Angehörigen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und deren Haftpflichtversicherern vertritt. Bei der Suche nach einem solchen Rechtsbeistand gerät sofort die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte in den Blickpunkt. Der Schwerpunkt der Kanzlei, die durch Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel (beide besitzen die Qualifikation als Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Medizinrecht) vertreten wird, liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts / Patientenrechts, beispielsweise als Anwalt Geburtsschaden Düsseldorf. Es ist dabei die oberste Prämisse der Kanzlei, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ihrer Klienten erfolgreich durchzusetzen, nicht nur im Falle einer ärztlichen Fehlbehandlung, sondern z. B. auch, wenn den Geschädigten ein fehlerhaftes Medizinprodukt wie beispielsweise eine fehlerhafte Hüftprothese oder ein fehlerhaftes Brustimplantat eingesetzt wurde. Dabei konzentriert sich die Kanzlei nicht nur auf Klienten aus dem näheren Umkreis, sondern berät und vertritt medizingeschädigte Patienten bundesweit, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Aber in allen Fällen steht bei der Kanzlei immer das persönliche Schicksal ihrer Mandanten im Vordergrund.
Rechtsanwalt Dr. Rauhaus ist zudem auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwältin Raffel zudem auch Fachanwältin für Versicherungsrecht. So finden sich Rechtssuchende auch in diesen Bereichen durch die Kanzlei gut vertreten. Übergreifend kooperiert die Kanzlei mit verschiedenen anderen Rechtsanwälten und Kanzleien, um ihre Klienten vielfältig unterstützen zu können und ein Höchstmaß an Flexibilität zu bieten
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Weitere Informationen
Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus, Rechtsanwältin Nathalie Raffel, Frau Nathalie Raffel
Sternstr. 58, 40479 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211/179360-0; http://www.dr-rauhaus-rae.de
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