Wissenschaftsfreiheitsgesetz stärkt Forschungsstandort Deutschland
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 02.05.2012
Pressemitteilung vom: 02.05.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Gesetzesentwurf beinhaltet die Lockerung des Besserstellungsverbots Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes verabschiedet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael ...
[CDU/CSU-Fraktion - 02.05.2012] Wissenschaftsfreiheitsgesetz stärkt Forschungsstandort Deutschland
Gesetzesentwurf beinhaltet die Lockerung des Besserstellungsverbots
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes verabschiedet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:
"Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz löst die christlich-liberale Koalition ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Das Gesetz leistet einen entscheidenden Beitrag, um der Wissenschaft auch in Zukunft verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten und die Qualität der Forschung in Deutschland dauerhaft sicherzustellen. Die Forschungsorganisationen erhalten in vier Kernbereichen – insbesondere Haushalt und Personal – spürbar mehr Flexibilität.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung von Globalhaushalten vor. Sie erlauben die Übertragung von Mitteln auf Folgejahre (Überjährigkeit) sowie die vollständige Deckungsfähigkeit zwischen Betriebs- und Investitionsmitteln. Vorhandene Stellenpläne können abgeschafft werden. So tragen wir den Unwägbarkeiten des Forschungsprozesses auch haushalterisch Rechnung und ermöglichen den Forschungseinrichtungen mehr Flexibilität in der Mittelbewirtschaftung.
Wenn wir hochqualifiziertes Personal halten und neue Spitzenkräfte gewinnen wollen, müssen die Einrichtungen im stärker werdenden internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenz- und marktfähige Angebote machen können. Der Gesetzentwurf beinhaltet deshalb die Lockerung des Besserstellungsverbots: privat eingeworbene Mittel dürfen fortan zur Zahlung von Gehältern und Gehaltsbestandteilen verwendet werden.
Mehr Freiheit bedeutet jedoch auch zusätzliche Verantwortung. Daher implementiert der Gesetzentwurf ein internes und externes Wissenschafts- und Finanzcontrolling sowie ein ausgeprägtes Berichtswesen gegenüber den Zuwendungsgebern.
Es kommt nun entscheidend darauf an, dass die Länder die Grundideen dieses Gesetzentwurfes aufgreifen. Ihre Unterstützung ist notwendig, da der überwiegende Teil der Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird. In Kooperation mit den Ländern müssen auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen Universitären und außeruniversitären Einrichtungen vermieden werden."
Hintergrund:
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die unionsgeführte Bundesregierung die Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht. In dieser Legislatur werden diese Maßnahmen in Form eines Gesetzes verstetigt und ausgebaut.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Gesetzesentwurf beinhaltet die Lockerung des Besserstellungsverbots
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes verabschiedet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:
"Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz löst die christlich-liberale Koalition ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Das Gesetz leistet einen entscheidenden Beitrag, um der Wissenschaft auch in Zukunft verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten und die Qualität der Forschung in Deutschland dauerhaft sicherzustellen. Die Forschungsorganisationen erhalten in vier Kernbereichen – insbesondere Haushalt und Personal – spürbar mehr Flexibilität.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung von Globalhaushalten vor. Sie erlauben die Übertragung von Mitteln auf Folgejahre (Überjährigkeit) sowie die vollständige Deckungsfähigkeit zwischen Betriebs- und Investitionsmitteln. Vorhandene Stellenpläne können abgeschafft werden. So tragen wir den Unwägbarkeiten des Forschungsprozesses auch haushalterisch Rechnung und ermöglichen den Forschungseinrichtungen mehr Flexibilität in der Mittelbewirtschaftung.
Wenn wir hochqualifiziertes Personal halten und neue Spitzenkräfte gewinnen wollen, müssen die Einrichtungen im stärker werdenden internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenz- und marktfähige Angebote machen können. Der Gesetzentwurf beinhaltet deshalb die Lockerung des Besserstellungsverbots: privat eingeworbene Mittel dürfen fortan zur Zahlung von Gehältern und Gehaltsbestandteilen verwendet werden.
Mehr Freiheit bedeutet jedoch auch zusätzliche Verantwortung. Daher implementiert der Gesetzentwurf ein internes und externes Wissenschafts- und Finanzcontrolling sowie ein ausgeprägtes Berichtswesen gegenüber den Zuwendungsgebern.
Es kommt nun entscheidend darauf an, dass die Länder die Grundideen dieses Gesetzentwurfes aufgreifen. Ihre Unterstützung ist notwendig, da der überwiegende Teil der Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird. In Kooperation mit den Ländern müssen auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen Universitären und außeruniversitären Einrichtungen vermieden werden."
Hintergrund:
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die unionsgeführte Bundesregierung die Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht. In dieser Legislatur werden diese Maßnahmen in Form eines Gesetzes verstetigt und ausgebaut.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
Firmenkontakt:
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Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
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