Verkehrsrecht: Ausfahren auf der Standspur und Skaten auf dem Radweg
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 02.05.2012
Pressemitteilung vom: 02.05.2012 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau wissen, was richtig oder falsch ist. Auto- und Motorradfahrer, aber auch Fußgänger oder ...
[ADAC - 02.05.2012] Verkehrsrecht: Ausfahren auf der Standspur und Skaten auf dem Radweg
ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau wissen, was richtig oder falsch ist. Auto- und Motorradfahrer, aber auch Fußgänger oder Fahrradfahrer verhalten sich in kniffligen Situationen dann falsch. Denn wer weiß Jahre nach dem Führerscheinerwerb noch, ob man aus einem Stau über die Standspur ausfahren darf. Deshalb informiert der ADAC wie sich Verkehrsteilnehmer in drei Alltagssituationen richtig verhalten.
Dürfen Radfahrer an der roten Ampel an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren?
Nur die auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Kraftfahrzeuge dürfen von Radfahrern vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Raum ist: zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein mindestens ein Meter. Die Fahrzeuge müssen tatsächlich zum Stillstand gekommen sein; langsam rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.
Wo dürfen Inlineskater fahren?
Inlineskates und Rollschuhe sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO. Für sie gelten deshalb die Vorschriften für den Fußgängerverkehr, so dass der Gehweg zu benutzen ist. Dabei müssen sportliche Fahrer ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie innerorts am linken Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen (?Blade Night?) benutzt werden, wenn die Polizei das ausdrücklich erlaubt.
Dürfen Autofahrer bei Stau auf der Autobahn die Standspur zum Abfahren von der Autobahn benutzen?
Auf dem Seitenstreifen darf nur dann am Stau vorbei bis zur Ausfahrt gefahren werden, wenn es von der Polizei angewiesen wird oder die Spur explizit durch Verkehrszeichen freigegeben wurde. Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
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80686 München
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Fax (0 89) 76 76-28 01
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ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau wissen, was richtig oder falsch ist. Auto- und Motorradfahrer, aber auch Fußgänger oder Fahrradfahrer verhalten sich in kniffligen Situationen dann falsch. Denn wer weiß Jahre nach dem Führerscheinerwerb noch, ob man aus einem Stau über die Standspur ausfahren darf. Deshalb informiert der ADAC wie sich Verkehrsteilnehmer in drei Alltagssituationen richtig verhalten.
Dürfen Radfahrer an der roten Ampel an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren?
Nur die auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Kraftfahrzeuge dürfen von Radfahrern vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Raum ist: zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein mindestens ein Meter. Die Fahrzeuge müssen tatsächlich zum Stillstand gekommen sein; langsam rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.
Wo dürfen Inlineskater fahren?
Inlineskates und Rollschuhe sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO. Für sie gelten deshalb die Vorschriften für den Fußgängerverkehr, so dass der Gehweg zu benutzen ist. Dabei müssen sportliche Fahrer ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie innerorts am linken Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen (?Blade Night?) benutzt werden, wenn die Polizei das ausdrücklich erlaubt.
Dürfen Autofahrer bei Stau auf der Autobahn die Standspur zum Abfahren von der Autobahn benutzen?
Auf dem Seitenstreifen darf nur dann am Stau vorbei bis zur Ausfahrt gefahren werden, wenn es von der Polizei angewiesen wird oder die Spur explizit durch Verkehrszeichen freigegeben wurde. Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
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