Neue Richter beim Bundesgerichtshof

  • Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 02.05.2012
Pressemitteilung vom: 02.05.2012 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe

Kurzfassung: Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Botur und Ministerialrat Dr. Remmert am 2. Mai 2012 zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt. Richter am Bundesgerichtshof Dr. André Botur ist 47 Jahre alt. Er begann seine berufliche ...

[Bundesgerichtshof (BGH) - 02.05.2012] Neue Richter beim Bundesgerichtshof


Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Botur und Ministerialrat Dr. Remmert am 2. Mai 2012 zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. André Botur ist 47 Jahre alt. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1996 im höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt. 1997 wurde er in den Geschäftsbereich des niedersächsischen Justizministeriums versetzt. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft, sodann beim Landgericht Hildesheim und ab 1998 beim Amtsgericht Peine tätig. Von 2005 bis Ende 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Noch während seiner Abordnung wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Celle ernannt. Dort gehörte er seit 2008 einem Senat für Familiensachen an.

Das Präsidium hat Herrn Dr. Botur dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Remmert ist 49 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1993 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war beim Amtsgericht Bergisch Gladbach und beim Landgericht Köln tätig, bevor er 1999 für die Dauer von drei Jahren an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet wurde. 2003 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Köln. Im Jahr 2006 kehrte Herr Dr. Remmert an das Landesjustizministerium zurück, wo er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof das für das Privatrecht zuständige Referat leitete.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Remmert dem u. a. für das Staats- und Amtshaftungsrecht zuständigen III. Zivilsenat zugewiesen.


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