Bundeskabinett kündigt Neuregelung bei Biogas-Förderung ab 2012 an

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 02.02.2011
Pressemitteilung vom: 02.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Bundeskabinett kündigt Neuregelung bei Biogas-Förderung ab 2012 an Anpassung bei Solarförderung und Grünstrom-Privileg ebenfalls bestätigt Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 02.02.2011] Bundeskabinett kündigt Neuregelung bei Biogas-Förderung ab 2012 an


Anpassung bei Solarförderung und Grünstrom-Privileg ebenfalls bestätigt

Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Angekündigt wird neben einer weiteren Absenkung der Solarstromvergütung und der Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs auch eine Neuregelung der Biogas-Förderung.

Die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll bestimmte Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas korrigieren. In bestimmten Regionen hat die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt. Die Folge: Die Pachtpreise für Agrarflächen steigen enorm, damit verschärft sich die Flächenkonkurrenz. Außerdem können sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirken.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sind sich einig in dem Ziel, dieser regional zu beobachtenden Entwicklung entgegenzuwirken, indem eine angemessene Anpassung der Vergütungssätze für Strom aus Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung vorgenommen wird. Gleichzeitig muss dabei der positive Beitrag der Biomasse beim Ausbau einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieerzeugung in Deutschland auch in Zukunft berücksichtigt werden.

Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach EEG verstromen, müssen sich ab 2012 auf eine angemessene Anpassung der Vergütungsregelungen, insbesondere der Boni, einstellen. Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die EEG-Novelle vorgezogen werden soll, um eine Überförderung zu vermeiden. Grundlage für die Änderungen am Vergütungssystem für Biomasse wird der Erfahrungsbericht über das EEG sein, der Mitte des Jahres vorliegen wird und auf dessen Basis die weiteren Entscheidungen getroffen werden.

Auch der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen wieder deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb genommen. Diese Zahlen zeigen den Erfolg der Photovoltaik-Förderung in Deutschland und beweisen das große Potenzial zur Kostensenkung in diesem Markt. Die Förderung muss dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden. Deshalb soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.

Von wachsender Bedeutung für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer Energien ist auch das so genannte Grünstromprivileg: Derzeit sind Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen. Die Formulierungshilfe sieht daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen.

Die Regelungen zum Grünstromprivileg und zur Photovoltaik werden ­ neben allen anderen Regelungen des EEG ­ im Rahmen des Erfahrungsberichts zum EEG überprüft und die Ergebnisse dieser Evaluation der gesamten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch die geplante EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, umgesetzt.


Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de

Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de

Die Pressemeldung "Bundeskabinett kündigt Neuregelung bei Biogas-Förderung ab 2012 an" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundeskabinett kündigt Neuregelung bei Biogas-Förderung ab 2012 an" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).