Jetzt bewerben für den Förderpreis Ökologischer Landbau

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 02.05.2012
Pressemitteilung vom: 02.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Bundeslandwirtschaftsministerium zeichnet innovative Konzepte aus Ab sofort können sich engagierte ökologisch wirtschaftende Betriebe für den Förderpreis Ökologischer Landbau bewerben, für den das Bundesministerium für Ernährung, ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 02.05.2012] Jetzt bewerben für den Förderpreis Ökologischer Landbau


Bundeslandwirtschaftsministerium zeichnet innovative Konzepte aus

Ab sofort können sich engagierte ökologisch wirtschaftende Betriebe für den Förderpreis Ökologischer Landbau bewerben, für den das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2013 ein Preisgeld von insgesamt 22.500 Euro zur Verfügung stellt. Die Ausschreibung richtet sich an Betriebe, die ein innovatives Konzept entwickelt und bereits umgesetzt haben. Die Konzepte können den gesamten Ökobetrieb umfassen oder bestimmte Betriebsbereiche abdecken wie etwa die Produktverarbeitung und -vermarktung, den Natur- und Ressourcenschutz oder das Energiemanagement. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der gesamte Betrieb seit mindestens zwei Jahren nach den Regeln des ökologischen Landbaus wirtschaftet und zertifiziert ist.

Interessierte Betriebe können sich bis 30. Juni 2012 bewerben, indem sie ihre Unterlagen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 312, Stichwort "Förderpreis", Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn schicken. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.FoerderpreisOekologischerLandbau.de unter der Rubrik Bewerbung abrufbar.

Darüber hinaus beantwortet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Fragen zum Förderpreis auch telefonisch unter der Rufnummer 02 28 / 99 - 68 45 - 32 80 (Montag bis Donnerstag jeweils von 9:00 und 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr).


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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