02.05.2012 18:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängig
Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängigKurzfassung: Die Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Alter im öffentlichen Dienst hat ein Ende. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht (9 AZR 529/10) entschieden. Eine Angestellte klagte, weil sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Urlaubstag mehr in Anspruch nehmen wollte. Das BAG hat entschieden, dass der Tarifvertrag insoweit unwirksam sei.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 02.05.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Seit langem wurde folgende Staffelung praktiziert: Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erhielten 26 Urlaubstage, bis zum 40. Lebensjahr 29 Urlaubstage und danach 30 Urlaubstage. Für dieses Vorgehen sieht das BAG keine Grundlage. Ganz im Gegenteil: es stelle eine Benachteiligung der jüngeren Angestellten und damit einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz dar. In verschieden Branchen, wie z.B. dem Einzelhandel, wurde dies schon berücksichtigt, ohne ein Urteil diesbezüglich abzuwarten. Es wird sich zeigen, ob andere Branchen diesem Beispiel folgen werden. Zunächst bedeutet es aber für die jüngeren Angestellten des öffentlichen Dienstes, dass sie künftig mit 4 Urlaubstagen mehr pro Jahr rechnen dürfen als bisher.
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