Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängig

Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängig
Kurzfassung: Die Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Alter im öffentlichen Dienst hat ein Ende. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht (9 AZR 529/10) entschieden. Eine Angestellte klagte, weil sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Urlaubstag mehr in Anspruch nehmen wollte. Das BAG hat entschieden, dass der Tarifvertrag insoweit unwirksam sei.
Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängig Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängig
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 02.05.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Seit langem wurde folgende Staffelung praktiziert: Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erhielten 26 Urlaubstage, bis zum 40. Lebensjahr 29 Urlaubstage und danach 30 Urlaubstage. Für dieses Vorgehen sieht das BAG keine Grundlage. Ganz im Gegenteil: es stelle eine Benachteiligung der jüngeren Angestellten und damit einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz dar. In verschieden Branchen, wie z.B. dem Einzelhandel, wurde dies schon berücksichtigt, ohne ein Urteil diesbezüglich abzuwarten. Es wird sich zeigen, ob andere Branchen diesem Beispiel folgen werden. Zunächst bedeutet es aber für die jüngeren Angestellten des öffentlichen Dienstes, dass sie künftig mit 4 Urlaubstagen mehr pro Jahr rechnen dürfen als bisher.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/46923

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängig" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängig" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.