Preo Software AG macht Rückzieher im Streit um gebrauchte Software
- Pressemitteilung der Firma Microsoft, 03.05.2012
Pressemitteilung vom: 03.05.2012 von der Firma Microsoft aus Unterschleißheim
Kurzfassung: Unterschleißheim, 03. Mai 2012. In einem Rechtsstreit über die Übertragbarkeit von Microsoft Volumenlizenzen hat die Preo Software AG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Microsoft zurückgenommen. Damit ist es Microsoft ...
[Microsoft - 03.05.2012] Preo Software AG macht Rückzieher im Streit um gebrauchte Software
Unterschleißheim, 03. Mai 2012. In einem Rechtsstreit über die Übertragbarkeit von Microsoft Volumenlizenzen hat die Preo Software AG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Microsoft zurückgenommen.
Damit ist es Microsoft gestattet, seine Kunden darüber aufzuklären, dass eine Aufspaltung von Lizenzen aus einem Microsoft Volumenlizenzvertrag aus Sicht von Microsoft grundsätzlich verboten ist.
"Microsoft hatte in dem einstweiligen Verfügungsverfahren bereits auf zahlreiche Gerichtsentscheidungen hingewiesen, die die Position von Microsoft stützen”, erklärt Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft. Am Dienstag, den 24. April 2012, wurde dann noch die Stellungnahme des EU-Generalanwalts Yves Bot in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen dem Gebrauchtsoftware-Händler UsedSoft und dem US-Unternehmen Oracle veröffentlicht. Darin vertritt der Generalanwalt die Auffassung, dass sich zwar das Verbreitungsrecht erschöpft, nicht aber das Vervielfältigungsrecht. Da es sich bei Microsoft Volumenlizenzen um reine Vervielfältigungslizenzen handelt, dürfen diese auch nach dieser Ansicht nur mit Zustimmung des Rechteinhabers übertragen und genutzt werden. "Auch vor diesem Hintergrund der deutlichen Stellungnahme des Generalanwalts war die Rücknahme des Verfügungsantrags konsequent”, so Dr. Swantje Richters. "Obwohl Preo zwischenzeitlich angekündigt hat, zu diesem Thema eine Klage gegen Microsoft zu erheben, sieht Microsoft dem gelassen entgegen. Zugestellt wurde Microsoft eine solche Klage bislang jedenfalls nicht.” Microsoft Deutschland GmbH Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 69,94 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2011; 30. Juni 2011). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2011 betrug 23,15 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 37.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Das Advanced Technology Labs Europe (ATLE) in Aachen hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.
Ansprechpartner Microsoft
Thomas Mickeleit
Direktor Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Unterschleißheim, 03. Mai 2012. In einem Rechtsstreit über die Übertragbarkeit von Microsoft Volumenlizenzen hat die Preo Software AG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Microsoft zurückgenommen.
Damit ist es Microsoft gestattet, seine Kunden darüber aufzuklären, dass eine Aufspaltung von Lizenzen aus einem Microsoft Volumenlizenzvertrag aus Sicht von Microsoft grundsätzlich verboten ist.
"Microsoft hatte in dem einstweiligen Verfügungsverfahren bereits auf zahlreiche Gerichtsentscheidungen hingewiesen, die die Position von Microsoft stützen”, erklärt Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft. Am Dienstag, den 24. April 2012, wurde dann noch die Stellungnahme des EU-Generalanwalts Yves Bot in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen dem Gebrauchtsoftware-Händler UsedSoft und dem US-Unternehmen Oracle veröffentlicht. Darin vertritt der Generalanwalt die Auffassung, dass sich zwar das Verbreitungsrecht erschöpft, nicht aber das Vervielfältigungsrecht. Da es sich bei Microsoft Volumenlizenzen um reine Vervielfältigungslizenzen handelt, dürfen diese auch nach dieser Ansicht nur mit Zustimmung des Rechteinhabers übertragen und genutzt werden. "Auch vor diesem Hintergrund der deutlichen Stellungnahme des Generalanwalts war die Rücknahme des Verfügungsantrags konsequent”, so Dr. Swantje Richters. "Obwohl Preo zwischenzeitlich angekündigt hat, zu diesem Thema eine Klage gegen Microsoft zu erheben, sieht Microsoft dem gelassen entgegen. Zugestellt wurde Microsoft eine solche Klage bislang jedenfalls nicht.” Microsoft Deutschland GmbH Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 69,94 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2011; 30. Juni 2011). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2011 betrug 23,15 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 37.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Das Advanced Technology Labs Europe (ATLE) in Aachen hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.
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Founded in 1975, Microsoft (Nasdaq "MSFT") is the worldwide leader in software, services and solutions that help people and businesses realize their full potential.
MS-DOS, Windows, Windows 3.0, Windows 95, Windows 98, .NET, Office XP, Windows XP and Windows Server are registered trademarks of Microsoft Corporation.
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