03.05.2012 18:01 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Mögliche Öffnung des SEB Immoinvest
Mögliche Öffnung des SEB ImmoinvestKurzfassung: Die Santander Bank soll mit dem offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, dessen Anteilsausgabe und -Rücknahme seit nunmehr zwei Jahren ausgesetzt ist, den Versuch, die Anleger am 07. Mai nun selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen, vorbereiten.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 03.05.2012] Geplant sei, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai, wiederzueröffnen. Sollte sich bis mittags dieses Tages herausstellen, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, solle der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls soll er liquidiert werden, in diesem Falle sollen auch die bis zum Mittag des 07. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen.
Sollte der Fall eintreten, dass der Immoinvest tatsächlich wieder geöffnet wird, soll er an die Maßgaben des neuen Investmentgesetzes angepasst werden. Das hieße für die Anleger, dass sie ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten müssten und in dieser Zeit maximal 30.000,00 Euro pro Halbjahr aus dem Fonds herausziehen dürften.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen in dieser Situation: Geschädigte Anleger sollten jetzt nicht tatenlos zusehen. Sinnvoll ist es, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, prüfen zu lassen.
Das Fondsmanagement des SEB Immonvest soll für den Fall einer Wiedereröffnung zudem geplant haben, namentlich, dass die verbleibenden Fondsinvestoren bei Anteilsrückgabe nur noch jeweils einmal im Jahr tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Tag dieser Auszahlungen solle der letzte Handelstag des März sein.
Diese Regelung würde den immer angepriesen Vorteil der offenen Immobilienfonds, nämlich die ständige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals, konterkarieren und diesem Fonds ihre Attraktivität endgültig nehmen.
Es bleibt spannend, was mit dem Fonds passiert, Das größte Risiko für den Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten steht zu erwarten, dass viele ihr Geld wieder abziehen werden, sobald sie nun die Möglichkeit bekommen. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Es ist deshalb schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden.
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
Sollte der Fall eintreten, dass der Immoinvest tatsächlich wieder geöffnet wird, soll er an die Maßgaben des neuen Investmentgesetzes angepasst werden. Das hieße für die Anleger, dass sie ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten müssten und in dieser Zeit maximal 30.000,00 Euro pro Halbjahr aus dem Fonds herausziehen dürften.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen in dieser Situation: Geschädigte Anleger sollten jetzt nicht tatenlos zusehen. Sinnvoll ist es, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, prüfen zu lassen.
Das Fondsmanagement des SEB Immonvest soll für den Fall einer Wiedereröffnung zudem geplant haben, namentlich, dass die verbleibenden Fondsinvestoren bei Anteilsrückgabe nur noch jeweils einmal im Jahr tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Tag dieser Auszahlungen solle der letzte Handelstag des März sein.
Diese Regelung würde den immer angepriesen Vorteil der offenen Immobilienfonds, nämlich die ständige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals, konterkarieren und diesem Fonds ihre Attraktivität endgültig nehmen.
Es bleibt spannend, was mit dem Fonds passiert, Das größte Risiko für den Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten steht zu erwarten, dass viele ihr Geld wieder abziehen werden, sobald sie nun die Möglichkeit bekommen. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Es ist deshalb schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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