07.05.2012 08:00 Uhr in Medien & Presse von Ciper & Coll.
Ciper & Coll. - Oberlandesgericht Stuttgart - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10
Frontalhirnsymptomatik nach Entfernung einer Raumforderung im Gehirn, OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10Kurzfassung: Die Klägering begab sich zwecks operativer Entfernung einer Raumforderung im Gehirn in die Behandlung bei der Beklagten. Die Operation wurde vorgenommen, obwohl Entzündungsparameter auffällig waren und eine Indikation eher fraglich. Über die Notwendigkeit des Eingriffs und das Risiko ist sie nicht aufgeklärt worden.
[Ciper & Coll. - 07.05.2012] Ciper & Coll. - Oberlandesgericht Stuttgart - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10
Frontalhirnsymptomatik nach Entfernung einer Raumforderung im Gehirn, OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10
Chronologie:
Die Klägering begab sich zwecks operativer Entfernung einer Raumforderung im Gehirn in die Behandlung bei der Beklagten. Die Operation wurde vorgenommen, obwohl Entzündungsparameter auffällig waren und eine Indikation eher fraglich. Über die Notwendigkeit des Eingriffs und das Risiko ist sie nicht aufgeklärt worden.
Verfahren:
Die Klage ist zunächst vom Landgericht Ulm (Az. 6 O 361/08) abgewiesen worden. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der OLG-Senat vertrat die Auffassung, dass eine Haftung dem Grunde nach sowohl unter dem Aspekt des Behandlungsfehlers, als auch der Aufklärungsrüge gegeben sein dürfte und riet den Parteien zu einem Vergleich an, dem beide nähertraten. Die Vergleichssumme liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Rechtsmittelverfahren machen oftmals in den Fällen Sinn, in denen die Klägerseite erstinstanzlich erfolglos geblieben sind. Qualifizierte Oberlandesgerichtssenate befassen sich sodann in der Regel nochmals eingehend mit dem gerügten Behandlungsgeschehen sowie der rechtlichen Würdigung der Ereignisse durch das klageabweisende Untergericht, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin von Ciper & Coll., Irene Rist. Die Anwältin bemängelt, daß es sich Untergerichte oftmals zu leicht machen würden. In solchen Fällen muß der Mandant Rechtsmittel einlegen, wie im vorliegenden Fall und erhält in vielen Fällen Recht. Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld - bundesweit können aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrungen auf dem Gebiet des Personenschadenrechtes auf eine Vielzahl von Fällen verweisen, in denen Geschädigte erst im Berufungsverfahren zu ihrem Recht gekommen sind. Dieses zeigt auch der jetzige Fall einmal mehr, betont Rechtsanwältin Rist.
Frontalhirnsymptomatik nach Entfernung einer Raumforderung im Gehirn, OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10
Chronologie:
Die Klägering begab sich zwecks operativer Entfernung einer Raumforderung im Gehirn in die Behandlung bei der Beklagten. Die Operation wurde vorgenommen, obwohl Entzündungsparameter auffällig waren und eine Indikation eher fraglich. Über die Notwendigkeit des Eingriffs und das Risiko ist sie nicht aufgeklärt worden.
Verfahren:
Die Klage ist zunächst vom Landgericht Ulm (Az. 6 O 361/08) abgewiesen worden. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der OLG-Senat vertrat die Auffassung, dass eine Haftung dem Grunde nach sowohl unter dem Aspekt des Behandlungsfehlers, als auch der Aufklärungsrüge gegeben sein dürfte und riet den Parteien zu einem Vergleich an, dem beide nähertraten. Die Vergleichssumme liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Rechtsmittelverfahren machen oftmals in den Fällen Sinn, in denen die Klägerseite erstinstanzlich erfolglos geblieben sind. Qualifizierte Oberlandesgerichtssenate befassen sich sodann in der Regel nochmals eingehend mit dem gerügten Behandlungsgeschehen sowie der rechtlichen Würdigung der Ereignisse durch das klageabweisende Untergericht, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin von Ciper & Coll., Irene Rist. Die Anwältin bemängelt, daß es sich Untergerichte oftmals zu leicht machen würden. In solchen Fällen muß der Mandant Rechtsmittel einlegen, wie im vorliegenden Fall und erhält in vielen Fällen Recht. Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld - bundesweit können aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrungen auf dem Gebiet des Personenschadenrechtes auf eine Vielzahl von Fällen verweisen, in denen Geschädigte erst im Berufungsverfahren zu ihrem Recht gekommen sind. Dieses zeigt auch der jetzige Fall einmal mehr, betont Rechtsanwältin Rist.
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Ciper & Coll., Herr dirk ciper
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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