GRÜNE Landtagsfraktionen legen Konzept für Reform des Länderfinanzausgleichs vor

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 04.05.2012
Pressemitteilung vom: 04.05.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Im Rahmen der Fachtagung "Vom Geben und Nehmen" im Bayerischen Landtag beraten Abgeordnete mehrerer Grüner Landtagsfraktionen eine Neukonzeption der Finanzbeziehungen von Bund und Länder. Die Diskussionen basieren auf einem ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 04.05.2012] GRÜNE Landtagsfraktionen legen Konzept für Reform des Länderfinanzausgleichs vor


Im Rahmen der Fachtagung "Vom Geben und Nehmen" im Bayerischen Landtag beraten Abgeordnete mehrerer Grüner Landtagsfraktionen eine Neukonzeption der Finanzbeziehungen von Bund und Länder. Die Diskussionen basieren auf einem finanzwissenschaftlichen Gutachten von Professor Dr. Nathalie Behnke, Universität Konstanz, das von den Landtagsfraktionen der GRÜNEN aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen in Auftrag gegeben wurde. Die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, Sigrid Erfurth, erläutert die Initiative: "Eine Neuregelung des Finanzausgleichs ist dringend notwendig. In der Föderalismuskommission II wurde das Thema ja ausgeklammert. Es war aber allen klar, dass wir eine neue Konzeption brauchen, der alle Länder zustimmen können."

"Das völlig folgenlose Gejammer der Landesregierung über den Länderfinanzausgleich ohne einen einzigen konkreten Vorschlag bringt Hessen nicht weiter", so Erfurth. "Auch Neiddebatten führen zu nichts. Konfrontation und Krawall helfen kein Stück. Wir setzen auf Konzepte und Kooperation. Daher haben wir Kollegen aus Geber- und Nehmerländern eingeladen, an einem neuen Konzept mitzuwirken." Das heute in München vorgestellte Konzept verzichtet völlig auf den horizontalen Ausgleich von Einnahmen unter den Bundesländern und geht über zu einem Modell der vertikalen Neuverteilung von Umsatzsteueranteilen der Länder. Zur Berechnung der Zuweisungen an die Länder dienen dabei außer der Finanzkraft vor allem aufgaben- und bedarfsorientierte Indikatoren. Das Behnke-Modell greift dabei die Zielsetzung in Art 106 Abs. 3 GG auf, wo der Anspruch von Bund und Ländern auf die ‚Deckung der notwendigen Ausgaben‘ formuliert ist.

"Eine wichtige Neuerung des Modells ist", so Erfurth, "dass zusätzliche Steuern, die ein Land etwa durch eine wirksame Steuerprüfung einnimmt, bei diesem Land verbleiben - das war bisher nicht so." Hessen musste bisher einen Großteil der erzielten Mehreinnahmen in den Länderfinanzausgleich abführen. Auf der anderen Seite lohnt es sich für ein "Nehmerland" bisher nicht Mehreinnahmen zu generieren, weil der Länderfinanzausgleich dann entsprechend gekürzt wird. "Mit unserem Konzept schaffen wir mehr Steuergerechtigkeit und sorgen für mehr Geld in den Kassen. Das macht mich optimistisch, dass wir einen neuen Konsens mit den anderen Ländern erreichen können."


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Pressesprecherin: Elke Cezanne

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