04.05.2012 17:11 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Debi Select Gesellschafterversammlung weckt neue Fragen
Debi Select Gesellschafterversammlung weckt neue FragenKurzfassung: Die ordentliche Gesellschafterversammlung vom 21. und 22. April 2012 der drei Debi Select Fonds hat keine Antworten, dafür aber jede Menge neuer Fragen gebracht und die betroffenen Anleger weiter verunsichert.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 04.05.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegebenen Emissionsprospekte sollen fehlerhaft sein, so dass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können.
Weitere Probleme soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein, zum anderen sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt.
Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring investiert werden. Die zu erwerbenden Forderungen sollten durch Wertpapiere und Lebensversicherungen abgesichert werden. Aus welchem Grund das Anlagekapital dann stattdessen in die Finanzierung von Biogasanlagen in Weißrussland geflossen sei, sei unbekannt.
Ungeklärt sei zudem, ob die fraglichen Biogasanlagen tatsächlich im Eigentum der Debi Select Fonds stehen. Auch sollen sich diese Anlagen teilweise noch im Bau befinden.
Zudem deutet einiges darauf hin, dass die Anleger nicht ausreichend über die Haftungsverhältnisse innerhalb der Fonds aufgeklärt wurden. Insbesondere die drohende Vollhaftung mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten einer GbR, sollen nicht dargelegt worden sein. Diese Verletzung der den Anlageberatern obliegenden Aufklärungspflicht, kann die Grundlage für einen Anspruch auf Schadensersatz sein. Außerdem kommt die Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Verjährungsfrist der eventuellen Ansprüche der geschädigten Anleger weiterhin läuft. Die einzige Möglichkeit diese Verjährungsfrist zu hemmen ist schnelles Handeln, bzw. die Geltendmachung möglicher Ansprüche.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen: Geschädigte Anleger sollten nicht länger warten, wie sich die Situation weiter entwickelt. Die beste Möglichkeit ist, sich einem erfahrenen Rechtsanwalt anzuvertrauen, der alles daran setzten wird, den Anleger möglichst schadlos zu halten.
http://www.grprainer.com/Debi-Select.html
Weitere Probleme soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein, zum anderen sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt.
Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring investiert werden. Die zu erwerbenden Forderungen sollten durch Wertpapiere und Lebensversicherungen abgesichert werden. Aus welchem Grund das Anlagekapital dann stattdessen in die Finanzierung von Biogasanlagen in Weißrussland geflossen sei, sei unbekannt.
Ungeklärt sei zudem, ob die fraglichen Biogasanlagen tatsächlich im Eigentum der Debi Select Fonds stehen. Auch sollen sich diese Anlagen teilweise noch im Bau befinden.
Zudem deutet einiges darauf hin, dass die Anleger nicht ausreichend über die Haftungsverhältnisse innerhalb der Fonds aufgeklärt wurden. Insbesondere die drohende Vollhaftung mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten einer GbR, sollen nicht dargelegt worden sein. Diese Verletzung der den Anlageberatern obliegenden Aufklärungspflicht, kann die Grundlage für einen Anspruch auf Schadensersatz sein. Außerdem kommt die Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Verjährungsfrist der eventuellen Ansprüche der geschädigten Anleger weiterhin läuft. Die einzige Möglichkeit diese Verjährungsfrist zu hemmen ist schnelles Handeln, bzw. die Geltendmachung möglicher Ansprüche.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen: Geschädigte Anleger sollten nicht länger warten, wie sich die Situation weiter entwickelt. Die beste Möglichkeit ist, sich einem erfahrenen Rechtsanwalt anzuvertrauen, der alles daran setzten wird, den Anleger möglichst schadlos zu halten.
http://www.grprainer.com/Debi-Select.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/47174GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Debi Select Gesellschafterversammlung weckt neue Fragen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Debi Select Gesellschafterversammlung weckt neue Fragen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.