Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs – Viele Chancen vertan

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 08.05.2012
Pressemitteilung vom: 08.05.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPDBundestagsfraktion Caren Marks: Die Anhörung der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 08.05.2012] Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs – Viele Chancen vertan


Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPDBundestagsfraktion Caren Marks:

Die Anhörung der Sachverständigen hat gezeigt, dass mit dem Gesetzentwurf viele Chancen vertan werden, den Vollzug des Elterngeldes zu vereinfachen und gleichzeitig sinnvoll weiter zu entwickeln. So gab es seitens der Sachverständigen deutliche Unterstützung für die bereits seit Jahren bestehende Forderung, den sogenannten doppelten Anspruchsverbrauch abzuschaffen. Das heißt, beiden Eltern soll der Bezug von Elterngeld bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit über die gesamten 14 Monate ermöglicht werden. Leider enthält der Gesetzentwurf hierzu keine Regelung, obwohl ausgearbeitete Vorschläge bereits vorliegen. Hier hätte die Bundesregierung einen wirklichen Beitrag zu mehr Partnerschaftlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Eltern leisten können. Sie hat diese Chance vertan.

Die Aufhebung der von der schwarz-gelben Regierung eingeführten Anrechenbarkeit des Elterngeldes auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII ist von vielen Sachverständigen ebenfalls als notwendig benannt worden.

Das Ziel der Verwaltungsvereinfachung ist grundsätzlich begrüßensund unterstützenswert, wenn es Eltern hilft, schneller als bisher Elterngeld zu erhalten und der Verwaltung die Berechnung erleichtert.

Regelungen im Gesetzentwurf teilen jedoch die Gruppe der Elterngeldberechtigten in Gewinner und Verlierer und führen zu neuen Ungerechtigkeiten.

Diesen Gesetzentwurf wird die SPD-Bundestagsfraktion so nicht mittragen.


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