Aigner: Haie müssen besser geschützt werden

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 08.05.2012
Pressemitteilung vom: 08.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Bundesregierung fordert Verbot des Abtrennens von Haiflossen Anlässlich der Übergabe von rund 14.000 Unterschriften der Haischutzorganisation "Shark Alliance" am Dienstag in Berlin erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner: Übergabe ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 08.05.2012] Aigner: Haie müssen besser geschützt werden


Bundesregierung fordert Verbot des Abtrennens von Haiflossen

Anlässlich der Übergabe von rund 14.000 Unterschriften der Haischutzorganisation "Shark Alliance" am Dienstag in Berlin erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner:

Übergabe der Unterschriften: Dr. Nina Wolff (DUH), Bundesministerin Ilse Aigner, Heike Zidowitz (Shark Alliance), Christiane Pilz (BMELV), Dr. Onno Groß (Deepwave) (v.l.n.r.), Quelle: BMELV "Die Bundesregierung setzt sich für einen besseren Schutz der Haie auf europäischer und internationaler Ebene ein. Das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Fischereifahrzeugen muss endlich vollständig verboten werden." Ein wichtiger Schritt zu einem besseren Haischutz sei jetzt, das von der EU-Kommission vorgeschlagene vollständige Verbot des sogenannten "Finnings" ohne Wenn und Aber durchzusetzen, betonte die Ministerin.

Die EU hat das Hai-Finning, bei dem die wertvollen Flossen eines Hais an Bord von Fangschiffen abgetrennt und die verletzten Tiere anschließend zurück ins Meer geworfen werden, aus Tierschutzgründen bereits 2003 grundsätzlich verboten. Allerdings weist die geltende Verordnung noch Schlupflöcher auf. Insbesondere ist es einigen Fischern, denen eine "spezielle Fangerlaubnis" gewährt wird, weiterhin gestattet, Haiflossen auf See abzuschneiden und die Flossen getrennt vom Körper anzulanden. Mit einem aktuell vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission soll diese Praxis beendet werden. Die Erteilung von speziellen Fangerlaubnissen soll künftig nicht mehr möglich sein.

Bundesministerin Aigner dankte den Vertretern der "Shark Alliance" für ihren Einsatz beim Haischutz und sagte, dass die Petition das große Interesse der Öffentlichkeit an einem wirksamen Schutz der Haibestände widerspiegele. "Haie sind nicht nur faszinierende Tiere, die seit mehreren hundert Millionen Jahren in den Meeren leben, sie spielen auch eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts. Aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften gehören sie allerdings zu den meistgefährdeten Meeresbewohnern. Die Bestände sind sehr empfindlich gegen Überfischung. Die Bundesregierung engagiert sich deshalb sehr für Maßnahmen zum Schutz von Haien innerhalb der EU und im Rahmen von internationalen Organisationen."


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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