'Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer unser Land regiert'

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW), 08.05.2012
Pressemitteilung vom: 08.05.2012 von der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Landtagspräsident Uhlenberg, Innenminister Jäger und Landeswahlleiterin Block appelieren an die Bürgerinnen und Bürger "Eine lebendige Demokratie braucht die aktive Teilnahme vieler Bürgerinnen und Bürger am Wahlprozess", erklärten ...

[Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) - 08.05.2012] "Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer unser Land regiert"


Landtagspräsident Uhlenberg, Innenminister Jäger und Landeswahlleiterin Block appelieren an die Bürgerinnen und Bürger "Eine lebendige Demokratie braucht die aktive Teilnahme vieler Bürgerinnen und Bürger am Wahlprozess", erklärten Landtagspräsident Eckard Uhlenberg und In-nenminister Ralf Jäger heute (8. Mai) in Düsseldorf. "Nur wer zur Wahl geht, be-stimmt mit, wer unser Land in den kommenden fünf Jahren repräsentiert und re-giert." In einem gemeinsamen Wahlaufruf appellierten der Parlamentspräsident, der Innenminister und die Landeswahlleiterin an die rund 13,2 Millionen Wahlberechtig-ten in NRW, ihr Wahlrecht auszuüben. Niemand sollte diese wichtige Entscheidung allein den anderen überlassen.

"Landespolitik hat vielschichtige Kompetenzen und wichtige Aufgaben", machte Land-tagspräsident Uhlenberg deutlich. "Die Abgeordneten im Landtag stellen Weichen für Entwicklungen, die alle Menschen in Nordrhein-Westfalen in zentralen Lebensbereichen betreffen: Kinderbetreuung und Schulen, Handlungsfähigkeit der Gemeinden und Städ-te, Straßenbau und Hochschulwesen, Verbraucherschutz und Industriepolitik, Kultur, sozialen Zusammenhalt und Vieles mehr", so Uhlenberg. Die Stimmabgabe durch viele Bürgerinnen und Bürger sei wichtig, damit das Parlament von einer breiten Basis getra-gen werde.

Bei der letzten Landtagswahl lag die Wahlbeteiligung nur bei 59,3 Prozent, nachdem sie 2005 noch 63 Prozent betragen hatte.

"Wahlen sind das Herzstück der Demokratie", unterstrich Innenminister Jäger als zu-ständiger Verfassungsminister. "Deshalb hoffen wir auf eine möglichst hohe Wahlbeteili-gung. Der Wert allgemeiner, unmittelbarer, freier, geheimer und gleicher Wahlen für Staat, Gesellschaft und für jeden einzelnen kann nicht hoch genug eingeschätzt wer-den", betonte Jäger. Keiner solle die Chance verpassen, über die Zukunft des Landes selbst mitzubestimmen.

Landeswahlleiterin Helga Block wies auf die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Wahlteilnahme hin: Die Briefwahl, die in diesen Tagen auf die Zielgerade geht und grundsätzlich noch bis Freitag, 11. Mai, 18.00 Uhr beantragt werden kann, und die im Mittelpunkt stehende Urnenwahl am Wahltag. Die Wahllokale sind am 13.

Mai von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. "Man sollte seine Wahlbenachrichtigung und vorsorglich auch einen Ausweis mitbringen", erklärte Block. Doch auch wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr aufzufinden sei, bleibe das Wahlrecht erhalten: "In diesem Fall hat sich der Wähler im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand auszuweisen", erläuterte die Landeswahlleiterin.

Da jeder Wähler zwei Stimmen zu vergeben hat, gibt es auf den Stimmzetteln auch zwei Spalten: Mit der Erststimme wählen die Bürgerinnen und Bürger in der linken Spalte den oder die Wahlkreisabgeordnete(n). Direkt gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. "Wir haben es insoweit mit einer relativen Mehrheits-wahl zu tun", führte Block aus. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wählerin-nen und Wähler in der rechten Spalte für die Landesliste einer Partei. Maßgebend für die Zusammensetzung des Parlaments ist das Zweitstimmenergebnis. "Wer also nicht nur seinen Wahlkreiskandidaten unterstützen, sondern auch die Mehr-heitsverhältnisse im Landtag beeinflussen möchte, muss beide Stimmen abgeben", stellte die Landeswahlleiterin klar. "Das ist in NRW seit der Landtagswahl 2010 so und funktioniert grundsätzlich wie bei der Bundestagswahl".

Das vorläufige amtliche Wahlergebnis wird die Landeswahlleiterin noch in der Wahlnacht bekanntgeben. Die spätere Feststellung des endgültigen Wahlergebnis-ses erfolgt auf Wahlkreisebene durch den Kreis- und auf Landesebene durch den Landeswahlausschuss.


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