08.05.2012 19:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Kündigungen und befristete Arbeitsverträge nur noch schriftlich
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Seit 1.5.2000 ist das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz, das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Kraft. Es ändert nicht nur verfahrensrechtliche Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes, sondern trifft auch eine wichtige Neuregelung im materiellen Arbeitsrecht. Nach der Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf es künftig für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungs- bzw. Aufhebungsvertrag sowie für die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Autor der Pressemeldung "Kündigungen und befristete Arbeitsverträge nur noch schriftlich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.