Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 09.05.2012
Pressemitteilung vom: 09.05.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: 1. Patentnovellierungsgesetz Vor dem Hintergrund, dass allein für Patente jährlich etwa 60.000 Anmeldungen eingehen, soll der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Patentnovellierungsgesetzes die Verfahren vor dem Deutschen Patent- ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 09.05.2012] Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung
1. Patentnovellierungsgesetz Vor dem Hintergrund, dass allein für Patente jährlich etwa 60.000 Anmeldungen eingehen, soll der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Patentnovellierungsgesetzes die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) flexibler und kostengünstiger ausgestalten. Der "Recherchebericht" des DPMA enthält künftig nicht nur eine Auskunft dazu, ob die angemeldete Erfindung neu ist, sondern auch eine vorläufige Bewertung der übrigen Voraussetzungen einer Patentierung.
Das Patentnovellierungsgesetz führt ferner die elektronische Akteneinsicht über das Internet ein. Nicht abrufbar sind personenbezogene Angaben, bei denen schutzwürdige Datenschutzinteressen der Einsicht im Netz entgegenstehen.
Der Gesetzentwurf reagiert auf geänderte Erfordernisse der Praxis und entsprechende Vorschläge für Innovationen aus der Wirtschaft.
2. Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Ziel des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist die Verbesserung der Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Insbesondere ist es für kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Gefährdungen verbunden, wenn Schuldner die Begleichung offener Forderungen über Gebühr hinauszögern oder sich durch vertragliche Zahlungs- oder Überprüfungsfristen praktisch einen kostenlosen Gläubiger- oder Lieferantenkredit einräumen lassen. Für einige Unternehmen kann dies zu einer wirtschaftlich ernsten oder gar existentiellen Gefahr werden. Der Gesetzentwurf soll diesem Problem entgegenwirken. Es bleibt beim Grundsatz, dass Forderungen sofort fällig sind. Wenn es zu Vereinbarungen kommt, werden zu lange Fristen zum Nachteil der Handwerker aus dem Baugewerbe gedeckelt.
Vorgesehen sind demnach vor allem folgende gesetzgeberische Maßnahmen:
1. Einschränkung der Möglichkeit, durch eine Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme- und Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen Begleichung einer Forderung hinauszuschieben; 2. Erhöhung der gesetzlichen Verzugszinsen; 3. Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale bei Zahlungsverzug.
3. Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Während in den übrigen Verfahrensordnungen Belehrungen über die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Gerichte bereits vorgeschrieben sind, ist dies in der Zivilprozessordnung bisher nicht der Fall. Die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung auch im Zivilprozess schließt diese Lücke.
Die Rechtsbehelfsbelehrung erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug und soll unzulässige Rechtsmittel vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger werden über Form, Frist und zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise wird der Rechtsschutz des Einzelnen im gesamten Zivilprozess verbessert.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist allerdings nur in Verfahren notwendig, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Sachen selbst vertreten können. Ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben, gilt das nicht, weil der Anwalt seinen Mandant über die Anfechtungsmöglichkeiten unterrichten wird.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
1. Patentnovellierungsgesetz Vor dem Hintergrund, dass allein für Patente jährlich etwa 60.000 Anmeldungen eingehen, soll der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Patentnovellierungsgesetzes die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) flexibler und kostengünstiger ausgestalten. Der "Recherchebericht" des DPMA enthält künftig nicht nur eine Auskunft dazu, ob die angemeldete Erfindung neu ist, sondern auch eine vorläufige Bewertung der übrigen Voraussetzungen einer Patentierung.
Das Patentnovellierungsgesetz führt ferner die elektronische Akteneinsicht über das Internet ein. Nicht abrufbar sind personenbezogene Angaben, bei denen schutzwürdige Datenschutzinteressen der Einsicht im Netz entgegenstehen.
Der Gesetzentwurf reagiert auf geänderte Erfordernisse der Praxis und entsprechende Vorschläge für Innovationen aus der Wirtschaft.
2. Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Ziel des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist die Verbesserung der Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Insbesondere ist es für kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Gefährdungen verbunden, wenn Schuldner die Begleichung offener Forderungen über Gebühr hinauszögern oder sich durch vertragliche Zahlungs- oder Überprüfungsfristen praktisch einen kostenlosen Gläubiger- oder Lieferantenkredit einräumen lassen. Für einige Unternehmen kann dies zu einer wirtschaftlich ernsten oder gar existentiellen Gefahr werden. Der Gesetzentwurf soll diesem Problem entgegenwirken. Es bleibt beim Grundsatz, dass Forderungen sofort fällig sind. Wenn es zu Vereinbarungen kommt, werden zu lange Fristen zum Nachteil der Handwerker aus dem Baugewerbe gedeckelt.
Vorgesehen sind demnach vor allem folgende gesetzgeberische Maßnahmen:
1. Einschränkung der Möglichkeit, durch eine Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme- und Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen Begleichung einer Forderung hinauszuschieben; 2. Erhöhung der gesetzlichen Verzugszinsen; 3. Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale bei Zahlungsverzug.
3. Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Während in den übrigen Verfahrensordnungen Belehrungen über die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Gerichte bereits vorgeschrieben sind, ist dies in der Zivilprozessordnung bisher nicht der Fall. Die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung auch im Zivilprozess schließt diese Lücke.
Die Rechtsbehelfsbelehrung erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug und soll unzulässige Rechtsmittel vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger werden über Form, Frist und zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise wird der Rechtsschutz des Einzelnen im gesamten Zivilprozess verbessert.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist allerdings nur in Verfahren notwendig, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Sachen selbst vertreten können. Ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben, gilt das nicht, weil der Anwalt seinen Mandant über die Anfechtungsmöglichkeiten unterrichten wird.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Die Pressemeldung "Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung" ist Bundesministerium der Justiz (BMJ).