Greenpeace: AKW-Laufzeitverlängerung ist verfassungswidrig
- Pressemitteilung der Firma Greenpeace, 03.02.2011
Pressemitteilung vom: 03.02.2011 von der Firma Greenpeace aus Hamburg
Kurzfassung: Greenpeace hat heute gemeinsam mit Anwohnern der sieben ältesten Atomkraftwerke Verfassungsbeschwerde gegen das 11. und 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eingereicht. Die Umweltorganisation sieht in der von Schwarz-Gelb beschlossenen ...
[Greenpeace - 03.02.2011] Greenpeace: AKW-Laufzeitverlängerung ist verfassungswidrig
Karlsruher Richter sollen über neues Atomgesetz entscheiden
Greenpeace hat heute gemeinsam mit Anwohnern der sieben ältesten Atomkraftwerke Verfassungsbeschwerde gegen das 11. und 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eingereicht. Die Umweltorganisation sieht in der von Schwarz-Gelb beschlossenen AKW-Laufzeitverlängerung sowie der Abschwächung von Schutzansprüchen der Anwohner von Atomanlagen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger verletzt. Greenpeace klagt gemeinsam mit Anwohnern der AKW Neckarwestheim 1, Philippsburg 1, Isar 1, Biblis A und B, Unterweser, Brunsbüttel und Krümmel. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke wieder rückgängig machen.
"Der Deal mit den Atomkonzernen verletzt die im Grundgesetz garantierten Rechte der Bürger. Wenige profitieren von der Laufzeitverlängerung - das Risiko trägt die Allgemeinheit", sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. "Der Weiterbetrieb der alten Reaktoren ist hochgefährlich, eine sichere Entsorgung des radioaktiven Abfalls nicht in Sicht. Es gibt keine andere Industrie, die so ungehindert Hochrisikoanlagen betreiben und den gefährlichsten Müll der Welt produzieren darf."
Terrorgefahr für AKW kann nicht ausgeschlossen werden
Nach Ansicht der Kläger weisen die sieben ältesten deutschen Atomreaktoren erhebliche Sicherheitsmängel auf. Kein deutscher Reaktor kann dem Absturz eines großen Passagierflugzeuges standhalten. Die sieben ältesten Meiler verfügen zudem nur über einen geringen Schutz gegen den Absturz auch kleinerer Flugzeuge. Gegen einen Terrorangriff mit konventionellen Waffensystemen sind vor allem diese Anlagen ungeschützt. Greenpeace klagt derzeit zusammen mit Anwohnern auch wegen Terrorgefahr auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für sechs der ältesten Atomreaktoren (Biblis A und B, Isar 1, Krümmel, Brunsbüttel und Philippsburg 1).
Ein weiteres Grundrechtsproblem stellt die ungelöste Frage der Endlagerung von Atommüll dar. Eine Lösung, die den nötigen Anforderungen genügt, existiert derzeit nicht. "Es ist längst bewiesen, dass der Salzstock Gorleben nicht als Endlager geeignet ist", sagt Smital. "Gorleben ist ein Trugbild, mit dem Gerichte und Gesellschaft getäuscht werden sollen." Zudem sehen die Kläger die Einschränkung der Klagemöglichkeit für Anwohner in der 12. Atomgesetznovelle als verfassungswidrig an.
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie die SPD und die Grünen wollen ebenfalls gegen die Änderung des Atomgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie haben sogenannte abstrakte Normenkontrollklagen angekündigt und wollen prüfen lassen, ob das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden durfte.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Heinz Smital, Tel. 0171-87 80 803 oder Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel. 0151-14533087. Die Beschwerdeschrift finden Sie hier im Internet auch unter gpurl.de/verfassungsklage.
Greenpeace e.V.
Große Elbstraße 39
22767 Hamburg
mail@greenpeace.de
www.greenpeace.de
Telefon: 040 / 30618-0
Fax: 040 / 30618-100
Karlsruher Richter sollen über neues Atomgesetz entscheiden
Greenpeace hat heute gemeinsam mit Anwohnern der sieben ältesten Atomkraftwerke Verfassungsbeschwerde gegen das 11. und 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eingereicht. Die Umweltorganisation sieht in der von Schwarz-Gelb beschlossenen AKW-Laufzeitverlängerung sowie der Abschwächung von Schutzansprüchen der Anwohner von Atomanlagen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger verletzt. Greenpeace klagt gemeinsam mit Anwohnern der AKW Neckarwestheim 1, Philippsburg 1, Isar 1, Biblis A und B, Unterweser, Brunsbüttel und Krümmel. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke wieder rückgängig machen.
"Der Deal mit den Atomkonzernen verletzt die im Grundgesetz garantierten Rechte der Bürger. Wenige profitieren von der Laufzeitverlängerung - das Risiko trägt die Allgemeinheit", sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. "Der Weiterbetrieb der alten Reaktoren ist hochgefährlich, eine sichere Entsorgung des radioaktiven Abfalls nicht in Sicht. Es gibt keine andere Industrie, die so ungehindert Hochrisikoanlagen betreiben und den gefährlichsten Müll der Welt produzieren darf."
Terrorgefahr für AKW kann nicht ausgeschlossen werden
Nach Ansicht der Kläger weisen die sieben ältesten deutschen Atomreaktoren erhebliche Sicherheitsmängel auf. Kein deutscher Reaktor kann dem Absturz eines großen Passagierflugzeuges standhalten. Die sieben ältesten Meiler verfügen zudem nur über einen geringen Schutz gegen den Absturz auch kleinerer Flugzeuge. Gegen einen Terrorangriff mit konventionellen Waffensystemen sind vor allem diese Anlagen ungeschützt. Greenpeace klagt derzeit zusammen mit Anwohnern auch wegen Terrorgefahr auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für sechs der ältesten Atomreaktoren (Biblis A und B, Isar 1, Krümmel, Brunsbüttel und Philippsburg 1).
Ein weiteres Grundrechtsproblem stellt die ungelöste Frage der Endlagerung von Atommüll dar. Eine Lösung, die den nötigen Anforderungen genügt, existiert derzeit nicht. "Es ist längst bewiesen, dass der Salzstock Gorleben nicht als Endlager geeignet ist", sagt Smital. "Gorleben ist ein Trugbild, mit dem Gerichte und Gesellschaft getäuscht werden sollen." Zudem sehen die Kläger die Einschränkung der Klagemöglichkeit für Anwohner in der 12. Atomgesetznovelle als verfassungswidrig an.
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie die SPD und die Grünen wollen ebenfalls gegen die Änderung des Atomgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie haben sogenannte abstrakte Normenkontrollklagen angekündigt und wollen prüfen lassen, ob das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden durfte.
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Über Greenpeace:
Seit 1971 setzt sich Greenpeace für den Schutz der Lebensgrundlagen ein. Gewaltfreiheit ist dabei das oberste Prinzip. Die Organisation ist unabhängig von Regierungen, politischen Parteien und wirtschaftlichen Interessengruppen. Greenpeace arbeitet international, denn Naturzerstörung kennt keine Grenzen.
Spektakuläre Aktionen haben Greenpeace weltweit bekannt gemacht. Die direkte Konfrontation mit Umweltsündern dient dazu, auf Missstände aufmerksam zu machen. Greenpeace-Aktivisten setzen sich persönlich für ihr Anliegen ein - dadurch erzeugen sie öffentlichen Druck auf Verantwortliche in Politik und Industrie. Doch Greenpeace agiert nicht nur im Schlauchboot, auch die Lobbyarbeit trägt entscheidend zum Erfolg von Kampagnen bei. In langwierigen und zähen Verhandlungen versucht Greenpeace, die politischen Entscheidungen von Regierungen oder Kommissionen zu beeinflussen.
Greenpeace arbeitet zu den Themen Klimaveränderung, Artenvielfalt (Ökosysteme der Wälder und Meere), Atomkraft/erneuerbare Energien, Erdöl, Gentechnik, Landwirtschaft und Chemie. Eine Konzentration auf die gewählten Kampagnen ist notwendig: Nur wenn die Organisation ihre Energien bündelt, ist effektives und erfolgreiches Arbeiten möglich.
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Spektakuläre Aktionen haben Greenpeace weltweit bekannt gemacht. Die direkte Konfrontation mit Umweltsündern dient dazu, auf Missstände aufmerksam zu machen. Greenpeace-Aktivisten setzen sich persönlich für ihr Anliegen ein - dadurch erzeugen sie öffentlichen Druck auf Verantwortliche in Politik und Industrie. Doch Greenpeace agiert nicht nur im Schlauchboot, auch die Lobbyarbeit trägt entscheidend zum Erfolg von Kampagnen bei. In langwierigen und zähen Verhandlungen versucht Greenpeace, die politischen Entscheidungen von Regierungen oder Kommissionen zu beeinflussen.
Greenpeace arbeitet zu den Themen Klimaveränderung, Artenvielfalt (Ökosysteme der Wälder und Meere), Atomkraft/erneuerbare Energien, Erdöl, Gentechnik, Landwirtschaft und Chemie. Eine Konzentration auf die gewählten Kampagnen ist notwendig: Nur wenn die Organisation ihre Energien bündelt, ist effektives und erfolgreiches Arbeiten möglich.
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