Modernisierung des Seehandelsrechts
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 09.05.2012
Pressemitteilung vom: 09.05.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Mit dem neuen Seehandelsrecht werden auch die Rechte von Passagieren deutlich verbessert. Das deutsche Seehandelsrecht wird insgesamt modernisiert und für den internationalen Wettbewerb fit gemacht. Unnötiger gesetzlicher Ballast wird von Bord ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 09.05.2012] Modernisierung des Seehandelsrechts
Mit dem neuen Seehandelsrecht werden auch die Rechte von Passagieren deutlich verbessert. Das deutsche Seehandelsrecht wird insgesamt modernisiert und für den internationalen Wettbewerb fit gemacht. Unnötiger gesetzlicher Ballast wird von Bord geworfen und das noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Seehandelsrecht wird insgesamt deutlich entbürokratisiert. Die Zahl der seehandelsrechtlichen Vorschriften wird auf etwa die Hälfte reduziert.
Unglücksfälle wie der des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia haben gezeigt, wie wichtig unbürokratische Entschädigungszahlungen an Passagiere sind. Das Gesetz trifft Vorsorge dafür, dass Entschädigungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes künftig verschuldensunabhängig gezahlt werden. Die neuen Rahmenbedingungen für Seebeförderungen werden auch für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit führen und den Handels- und Rechtsstandort Deutschland stärken. Weil für den Transport auf dem Seeweg vor allem internationale Regelungen große Bedeutung haben, orientieren sich die Neuregelungen im innerstaatlichen Seehandelsrecht weiterhin am Vorbild der geltenden internationalen Übereinkommen. Es ist beabsichtigt, die Reform noch in diesem Jahr abzuschließen.
Zum Hintergrund:
Der Entwurf führt erstmals eine verschuldensunabhängige Haftung des Beförderers für Personenschäden ein und hebt den Haftungshöchstbetrag für die darüber hinaus fortbestehende verschuldensabhängige Haftung des Beförderers deutlich an, nämlich von bisher rund 164 000 Euro auf 468 000 Euro. Passagiere werden also künftig deutlich besser geschützt. Für die Schifffahrt ergibt sich daraus kein Nachteil. Schiffsbeförderungen sind ausgesprochen sichere Beförderungen. die Zahl der Unfälle in der Schifffahrt ist sehr gering, was sich bei der Berechnung von Versicherungsprämien auswirkt.
Das Seehandelsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt und enthält bisher noch eine Reihe überkommener Rechtsinstitute, wie die aus dem Mittelalter stammende Partenreederei und das Verklarungsverfahren. Diese Institute sind heute weitgehend überflüssig geworden. Sie werden den Anforderungen der modernen maritimen Wirtschaft nicht mehr gerecht und werden daher gestrichen.
Für die Reform wird das Fünfte Buch des Handelsgesetzbuchs insgesamt neu gegliedert und damit übersichtlicher gestaltet. Zentrale Regelungen über die Personen der Schifffahrt - also Reeder, Ausrüster und Schiffsbesatzung – werden an den Beginn des Fünften Buches gestellt. Unmittelbar im Anschluss folgen die Regelungen über Beförderungsverträge. Zu diesen zählt der Entwurf zum einen die Seefrachtverträge, zum anderen die Personenbeförderungsverträge. Die heute in einer Anlage zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See werden aufgehoben. Soweit Seefrachtverträge betroffen sind, differenziert der Entwurf klar zwischen dem Stückgutfrachtvertrag und dem Reisefrachtvertrag. Gleichrangig neben dem Zweiten Abschnitt über Beförderungsverträge steht der Dritte Abschnitt über "Schiffsüberlassungsverträge". Durch diese Struktur wird deutlich gemacht, dass Schiffsüberlassungsverträge, also die Schiffsmiete (Bareboat-Charter) und der Zeitchartervertrag, nicht als Beförderungsverträge anzusehen sind.
Der Entwurf berücksichtigt bei der Regelung der Rechtsstellung des Kapitäns, dass sich dessen ursprünglich unternehmerähnliche Stellung inzwischen in eine arbeitnehmerähnliche Stellung gewandelt hat und dementsprechend nicht mehr gerechtfertigt ist, den Kapitän gegenüber allen Reiseinteressenten für die Ausführung der vom Reeder abgeschlossenen Verträge haften zu lassen.
Bei der Neuregelung des Seefrachtrechts werden die Vorschriften über den Stückgutfrachtvertrag stärker angelehnt an die bereits modernisierten Vorschriften im Vierten Buch des Handelsgesetzbuchs über das Frachtgeschäft sowie an die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sonderregelungen für die Seebeförderung berücksichtigen vor allem die veränderte Schifffahrtspraxis und die elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs. Dementsprechend gestattet der Entwurf, dass der Verfrachter Container, die auf einem Containerschiff befördert werden, ohne Zustimmung des Befrachters auf Deck verladen und umladen darf. Außerdem regelt er erstmalig den Seefrachtbrief und schafft eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
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Mit dem neuen Seehandelsrecht werden auch die Rechte von Passagieren deutlich verbessert. Das deutsche Seehandelsrecht wird insgesamt modernisiert und für den internationalen Wettbewerb fit gemacht. Unnötiger gesetzlicher Ballast wird von Bord geworfen und das noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Seehandelsrecht wird insgesamt deutlich entbürokratisiert. Die Zahl der seehandelsrechtlichen Vorschriften wird auf etwa die Hälfte reduziert.
Unglücksfälle wie der des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia haben gezeigt, wie wichtig unbürokratische Entschädigungszahlungen an Passagiere sind. Das Gesetz trifft Vorsorge dafür, dass Entschädigungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes künftig verschuldensunabhängig gezahlt werden. Die neuen Rahmenbedingungen für Seebeförderungen werden auch für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit führen und den Handels- und Rechtsstandort Deutschland stärken. Weil für den Transport auf dem Seeweg vor allem internationale Regelungen große Bedeutung haben, orientieren sich die Neuregelungen im innerstaatlichen Seehandelsrecht weiterhin am Vorbild der geltenden internationalen Übereinkommen. Es ist beabsichtigt, die Reform noch in diesem Jahr abzuschließen.
Zum Hintergrund:
Der Entwurf führt erstmals eine verschuldensunabhängige Haftung des Beförderers für Personenschäden ein und hebt den Haftungshöchstbetrag für die darüber hinaus fortbestehende verschuldensabhängige Haftung des Beförderers deutlich an, nämlich von bisher rund 164 000 Euro auf 468 000 Euro. Passagiere werden also künftig deutlich besser geschützt. Für die Schifffahrt ergibt sich daraus kein Nachteil. Schiffsbeförderungen sind ausgesprochen sichere Beförderungen. die Zahl der Unfälle in der Schifffahrt ist sehr gering, was sich bei der Berechnung von Versicherungsprämien auswirkt.
Das Seehandelsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt und enthält bisher noch eine Reihe überkommener Rechtsinstitute, wie die aus dem Mittelalter stammende Partenreederei und das Verklarungsverfahren. Diese Institute sind heute weitgehend überflüssig geworden. Sie werden den Anforderungen der modernen maritimen Wirtschaft nicht mehr gerecht und werden daher gestrichen.
Für die Reform wird das Fünfte Buch des Handelsgesetzbuchs insgesamt neu gegliedert und damit übersichtlicher gestaltet. Zentrale Regelungen über die Personen der Schifffahrt - also Reeder, Ausrüster und Schiffsbesatzung – werden an den Beginn des Fünften Buches gestellt. Unmittelbar im Anschluss folgen die Regelungen über Beförderungsverträge. Zu diesen zählt der Entwurf zum einen die Seefrachtverträge, zum anderen die Personenbeförderungsverträge. Die heute in einer Anlage zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See werden aufgehoben. Soweit Seefrachtverträge betroffen sind, differenziert der Entwurf klar zwischen dem Stückgutfrachtvertrag und dem Reisefrachtvertrag. Gleichrangig neben dem Zweiten Abschnitt über Beförderungsverträge steht der Dritte Abschnitt über "Schiffsüberlassungsverträge". Durch diese Struktur wird deutlich gemacht, dass Schiffsüberlassungsverträge, also die Schiffsmiete (Bareboat-Charter) und der Zeitchartervertrag, nicht als Beförderungsverträge anzusehen sind.
Der Entwurf berücksichtigt bei der Regelung der Rechtsstellung des Kapitäns, dass sich dessen ursprünglich unternehmerähnliche Stellung inzwischen in eine arbeitnehmerähnliche Stellung gewandelt hat und dementsprechend nicht mehr gerechtfertigt ist, den Kapitän gegenüber allen Reiseinteressenten für die Ausführung der vom Reeder abgeschlossenen Verträge haften zu lassen.
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Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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