Schwarz-Gelb ist beim Datenschutz handlungsunfähig und verunsichert Verbraucher

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 09.05.2012
Pressemitteilung vom: 09.05.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu den Ausführungen von Peter Schaar auf dem 13. Datenschutzkongress zur Anwendbarkeit der E-Privacy-Richtlinie erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-BundestagsfraktionGerold Reichenbach: In Sachen Daten- und Verbraucherschutz versagt ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 09.05.2012] Schwarz-Gelb ist beim Datenschutz handlungsunfähig und verunsichert Verbraucher


Zu den Ausführungen von Peter Schaar auf dem 13. Datenschutzkongress zur Anwendbarkeit der E-Privacy-Richtlinie erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-BundestagsfraktionGerold Reichenbach:

In Sachen Daten- und Verbraucherschutz versagt die Bundesregierung auf der gesamten Linie. Unabhängig davon, wie man zu der Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit einer Richtlinie steht, kann es nicht sein, dass die Bundesregierung ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist zur sogenannten Cookie-Richtlinie nicht in die Gänge kommt.

Daten- und Verbraucherschützer bemängeln seit langem, dass Nutzer keine Kontrolle darüber haben, wer zu welchem Zweck Cookies, also kleine Textdateien, auf ihrer Festplatte speichert, um zum Beispiel das Surfverhalten der Nutzer auszuspähen. Die von der Bundesregierung präferierten Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, die vor einem Jahr die Umsetzung entbehrlich machen sollten, können nicht allein das Mittel der Wahl sein. Zumal auch hier faktisch nichts geschehen ist. Deutlich geworden ist dies vor einem Jahr bereits dadurch, dass die Großen der Internetbranche - Facebook, Google und Yahoo - einen Monat vor Ablauf der Umsetzungsfrist die Selbstregulierung offenbar einseitig aufkündigten.

Selbstregulierungen können daher nur eine sinnvolle Ergänzung zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sein.

Die bisherigen Regelungen im Telemediengesetz sehen ein datenschutzrechtlich bedenkliches Opt-out vor, das heißt eine Kombination aus Unterrichtungspflichten und Widerspruchsmöglichkeit für den Nutzer.

Nach den Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie soll Diensteanbietern das Einsetzen von Cookies aber nur erlaubt werden, wenn der Nutzer aufgrund vorheriger umfassender Information eingewilligt hat. Sowohl der Bundesrat als auch die SPD-Bundestagsfraktion haben bereits vernünftige Vorschläge gemacht, wie eine Umsetzung in nationales Recht Schwarz-Gelb ist beim Datenschutz handlungsunfähig und verunsichert Verbraucher Zu den Ausführungen von Peter Schaar auf dem 13. Datenschutzkongress zur Anwendbarkeit der E-Privacy-Richtlinie erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-BundestagsfraktionGerold Reichenbach:

In Sachen Daten- und Verbraucherschutz versagt die Bundesregierung auf der gesamten Linie. Unabhängig davon, wie man zu der Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit einer Richtlinie steht, kann es nicht sein, dass die Bundesregierung ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist zur sogenannten Cookie-Richtlinie nicht in die Gänge kommt.

Daten- und Verbraucherschützer bemängeln seit langem, dass Nutzer keine Kontrolle darüber haben, wer zu welchem Zweck Cookies, also kleine Textdateien, auf ihrer Festplatte speichert, um zum Beispiel das Surfverhalten der Nutzer auszuspähen. Die von der Bundesregierung präferierten Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, die vor einem Jahr die Umsetzung entbehrlich machen sollten, können nicht allein das Mittel der Wahl sein. Zumal auch hier faktisch nichts geschehen ist. Deutlich geworden ist dies vor einem Jahr bereits dadurch, dass die Großen der Internetbranche - Facebook, Google und Yahoo - einen Monat vor Ablauf der Umsetzungsfrist die Selbstregulierung offenbar einseitig aufkündigten.

Selbstregulierungen können daher nur eine sinnvolle Ergänzung zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sein.

Die bisherigen Regelungen im Telemediengesetz sehen ein datenschutzrechtlich bedenkliches Opt-out vor, das heißt eine Kombination aus Unterrichtungspflichten und Widerspruchsmöglichkeit für den Nutzer.

Nach den Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie soll Diensteanbietern das Einsetzen von Cookies aber nur erlaubt werden, wenn der Nutzer aufgrund vorheriger umfassender Information eingewilligt hat. Sowohl der Bundesrat als auch die SPD-Bundestagsfraktion haben bereits vernünftige Vorschläge gemacht, wie eine Umsetzung in nationales Recht


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In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.

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