Wirtschaftsminister Dieter Posch: "Das Nachtflugverbot wird verbindlich und dauerhaft gesichert und der Flugbetrieb in den Nachtrandstunden begrenzt

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, 09.05.2012
Pressemitteilung vom: 09.05.2012 von der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aus Wiesbaden

Kurzfassung: "Die Landesregierung wird das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen und damit auch endlich auch das Mediationsergebnis verbindlich, dauerhaft und schnell umsetzen. Diese Möglichkeit ist uns durch Leipzig eröffnet worden. In wenigen Wochen wird ...

[Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - 09.05.2012] Wirtschaftsminister Dieter Posch: "Das Nachtflugverbot wird verbindlich und dauerhaft gesichert und der Flugbetrieb in den Nachtrandstunden begrenzt"


"Die Landesregierung wird das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen und damit auch endlich auch das Mediationsergebnis verbindlich, dauerhaft und schnell umsetzen. Diese Möglichkeit ist uns durch Leipzig eröffnet worden. In wenigen Wochen wird der Planfeststellungsbeschluss von 2007 an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasst sein. Damit ist der letzte der fünf Punkte des Mediationsergebnisses erfüllt", sagte der Hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch heute im Hessischen Landtag. "Mehr noch: Auch der Flugbetrieb in den Nachtrandstunden wird begrenzt. Das hatte die Mediation seinerzeit nicht für möglich gehalten."

Posch rief die Opposition auf, die Realität zur Kenntnis zu nehmen. "Damit beginnt Politik. Das Gegenteil von Realität ist Ideologie". Eine fundamentale Realität sei es, dass das Bundesverwaltungsgericht den Ausbaubeschluss zum Frankfurter Flughafen insgesamt bestätigt hat. Forderungen nach einer Schließung der neuen Landebahn oder der Ausweitung des Nachtflugverbotes auf die Zeit zwischen 22 .00 Uhr und 6.00 Uhr seien weder von der Mediation noch vom Leipziger Urteil gedeckt.

Anpassungsaufforderung aus Leipzig unmissverständlich formuliert

Der Anpassungsaufforderung aus Leipzig, so Posch, sei so unmissverständlich formuliert, dass man die Urteilsgründe nicht mehr abwarten müsse. Das Gericht habe ausdrücklich klargestellt, dass eine Regelung ohne planmäßige Flüge in der Mediationsnacht und mit jahresdurchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den Nachtrandstunden rechtmäßig sei. Dies könne ohne umfangreiche neue Ermittlungen und Abwägungen umgesetzt werden. Das Kontingent von jahresdurchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den Nachtrandstunden sei durch den Urteilstenor bereits bestandskräftig festgelegt. Ein umfängliches Verfahren wäre nur möglich und erforderlich, wenn die Landesregierung mehr als die von Leipzig festgelegten 133 Flugbewegungen zulassen wollte.

Posch: "Das heißt: Weniger als 133 gibt das Urteil nicht her. Und mehr als 133 will die Landesregierung nicht. Und um null Nachtflüge zu erreichen, bedarf es ebenfalls keiner Anhörung. Denn weniger als null geht nicht, und mehr geht auch nicht, weil die Luftverkehrsgesellschaften nach dem Leipziger Urteil so gut wie keinen Anspruch auf Zulassung von Nachtflügen haben."

Posch betonte weiter, dass damit schnellstmöglich Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werde, gerade weil die Landesregierung den Lärmschutz sehr ernst nehme. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass

1. der Frankfurter Flughafen bereits jetzt die strengsten Betriebsregelungen aller deutschen Flughäfen habe,
2. bei der Festsetzung des Lärmschutzbereiches alle gesetzlich überhaupt möglichen Spielräume im Sinne der Betroffenen ausgeschöpft wurden, und
3. die am 29. Februar auf den Weg gebrachte Allianz für Lärmschutz nicht nur Verbesserungen der Überflughöhen und der An- und Abflugverfahren, sondern auch zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 335 Millionen Euro vorsehe.
Der Oppositionsforderung nach einer weiteren Schlichtungsstelle für Fluglärm erteilte Posch eine Absage. Es gebe bereits
- das unabhängigen und von allen Beteiligten als Anlaufstelle für den Bürger anerkannte Umwelthaus,
- die seit Jahren aktive Fluglärmkommission
- und seit Beginn des Jahres 2012 wieder einen unabhängigen Fluglärmschutzbeauftragten
Einer weiteren Anlaufstelle bedürfe es daher nicht.
"Auch wenn das Nachtflugverbot in wenigen Wochen festgeschrieben ist, bleibt eine weitere Lärmreduzierung am Tage auf der Tagesordnung. Mit der von der Landesregierung initiierten Allianz für Lärmschutz werden die Möglichkeiten zur Lärmentlastung auch am Tage untersucht und nach Möglichkeit umgesetzt", so Posch abschließend.


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Pressesprecherin: Ulrike Franz-Stöcker
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