Erfolg für SPD in Petitionsausschuss: Wirtschaftliche Entlastung für kleine Genossenschaften

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 09.05.2012
Pressemitteilung vom: 09.05.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Entscheidung des Petitionsausschusses erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann und der zuständige BerichterstatterStefan Schwartze: Die SPD hat im Petitionsausschuss den Beschluss ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 09.05.2012] Erfolg für SPD in Petitionsausschuss: Wirtschaftliche Entlastung für kleine Genossenschaften


Zur Entscheidung des Petitionsausschusses erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann und der zuständige BerichterstatterStefan Schwartze:

Die SPD hat im Petitionsausschuss den Beschluss durchgesetzt, wirtschaftliche Rahmenbedingungen für kleine und kleinste Genossenschaften attraktiver zu gestalten. Der Prüfungsaufwand für die Genossenschaften muss reduziert werden. Die Petition einer Genossenschaft aus Baden-Württemberg ist dem Bundesministerium der Justiz zur Erwägung überwiesen worden.

Genossenschaften findet man in allen Lebensbereichen. Insbesondere in kleinen Orten werden Geschäfte von ehrenamtlich geführten Kleinstgenossenschaften weiter betrieben. Dadurch bleiben Einkäufe auch in der Wohnortnähe möglich. Von diesem Engagement profitieren vor allem diejenigen, die nicht mehr mobil sind. Solche Kleinstgenossenschaften sind zurzeit mit einem hohen und teuren Prüfungsaufwand belastet.

Erste Schritte zur Entlastung kleiner Genossenschaften wurden zu rotgrünen Zeiten unternommen. Seit 2006 ist für die Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von einer Million Euro und mit einem Umsatz bis zwei Millionen Euro zum Beispiel die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses entfallen. Dadurch sparen die Kleinstgenossenschaften bereits jetzt mehrere Tausend Euro.

Die SPD-Bundestagsfraktion will noch mehr Entlastung und mehr genossenschaftliche Gründungen. Die Attraktivität der Genossenschaft muss steigen. Die Petition liefert dazu gute Konzepte.

Nach dem Erwägungsbeschluss des Petitionsausschusses muss die Bundesregierung die Konzepte in Erwägung ziehen und dem Petitionsausschuss schriftlich berichten, wie sie seine Empfehlung umsetzen will. Dafür hat die Bundesregierung acht Wochen Zeit.


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