Vertretung des Bundespräsidenten
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 10.05.2012
Pressemitteilung vom: 10.05.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Bundesratspräsident Horst Seehofer vertritt in der Zeit vom 13. bis 18. Mai 2012 Bundespräsident Joachim Gauck. Artikel 57 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn ...
[Bundesrat - 10.05.2012] Vertretung des Bundespräsidenten
Bundesratspräsident Horst Seehofer vertritt in der Zeit vom 13. bis 18. Mai 2012 Bundespräsident Joachim Gauck.
Artikel 57 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Bundesratspräsident Horst Seehofer vertritt in der Zeit vom 13. bis 18. Mai 2012 Bundespräsident Joachim Gauck.
Artikel 57 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist.
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Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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