Bundesregierung muss Extremismusklausel umgehend aufheben
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 10.05.2012
Pressemitteilung vom: 10.05.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlaesslich der Debatte des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion "Rechtswidrige Extremismusklausel in den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus sofort aufheben" erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 10.05.2012] Bundesregierung muss Extremismusklausel umgehend aufheben
Anlaesslich der Debatte des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion "Rechtswidrige Extremismusklausel in den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus sofort aufheben" erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus Daniela Kolbe:
Bundesministerin Schroeder und Bundesminister Friedrich muessen die Extremismusklauseln in den Programmen gegen Rechtsextremismus ihrer Ministerien umgehend aufheben. Die Extremismusklausel ist rechtswidrig, das hat das Verwaltungsgericht Dresden unmissverstaendlich klar gemacht.
Schroeder und Friedrich verweigern den Demokratieinitiativen die notwendigen Mittel, weil sie an deren Verfassungsmaessigkeit zweifeln. Sie stoeren sich offenbar nicht daran, dass sie dafuer ein Instrument nutzen, dass gegen die Rechtsordnung verstoesst - das ist doch absurd.
Das juristische Urteil entspricht den unter anderem von der SPD-Bundestagsfraktion mehrfach geaeusserten Bedenken. Es bestaerkt uns zudem in der Einschaetzung, dass die Klausel auch politisch falsch ist. Sie gefaehrdet den gesellschaftlich notwendigen Kampf gegen rechte Ideologie und Gewalt.
Schroeder und Friedrich verlangen von allen Empfaengern von Bundesmitteln im Kampf gegen Rechts eine Erklaerung, dass diese die Gesinnung ihrer Projektpartner und Referenten pruefen. Fuer die Foerderung einer demokratischen Kultur ist das dadurch bewirkte Klima des Misstrauens und der Denunziation abtraeglich.
Engagierte Demokratinnen und Demokraten sollten nicht unter einen Extremismus-Generalverdacht gestellt, sondern unterstuetzt werden.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Anlaesslich der Debatte des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion "Rechtswidrige Extremismusklausel in den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus sofort aufheben" erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus Daniela Kolbe:
Bundesministerin Schroeder und Bundesminister Friedrich muessen die Extremismusklauseln in den Programmen gegen Rechtsextremismus ihrer Ministerien umgehend aufheben. Die Extremismusklausel ist rechtswidrig, das hat das Verwaltungsgericht Dresden unmissverstaendlich klar gemacht.
Schroeder und Friedrich verweigern den Demokratieinitiativen die notwendigen Mittel, weil sie an deren Verfassungsmaessigkeit zweifeln. Sie stoeren sich offenbar nicht daran, dass sie dafuer ein Instrument nutzen, dass gegen die Rechtsordnung verstoesst - das ist doch absurd.
Das juristische Urteil entspricht den unter anderem von der SPD-Bundestagsfraktion mehrfach geaeusserten Bedenken. Es bestaerkt uns zudem in der Einschaetzung, dass die Klausel auch politisch falsch ist. Sie gefaehrdet den gesellschaftlich notwendigen Kampf gegen rechte Ideologie und Gewalt.
Schroeder und Friedrich verlangen von allen Empfaengern von Bundesmitteln im Kampf gegen Rechts eine Erklaerung, dass diese die Gesinnung ihrer Projektpartner und Referenten pruefen. Fuer die Foerderung einer demokratischen Kultur ist das dadurch bewirkte Klima des Misstrauens und der Denunziation abtraeglich.
Engagierte Demokratinnen und Demokraten sollten nicht unter einen Extremismus-Generalverdacht gestellt, sondern unterstuetzt werden.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
Firmenkontakt:
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
Firmenkontakt:
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Die Pressemeldung "Bundesregierung muss Extremismusklausel umgehend aufheben" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundesregierung muss Extremismusklausel umgehend aufheben" ist SPD-Bundestagsfraktion.