Bundesregierung muss Extremismusklausel umgehend aufheben

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 10.05.2012
Pressemitteilung vom: 10.05.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich der Debatte des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion "Rechtswidrige Extremismusklausel in den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus sofort aufheben" erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 10.05.2012] Bundesregierung muss Extremismusklausel umgehend aufheben


Anlaesslich der Debatte des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion "Rechtswidrige Extremismusklausel in den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus sofort aufheben" erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus Daniela Kolbe:

Bundesministerin Schroeder und Bundesminister Friedrich muessen die Extremismusklauseln in den Programmen gegen Rechtsextremismus ihrer Ministerien umgehend aufheben. Die Extremismusklausel ist rechtswidrig, das hat das Verwaltungsgericht Dresden unmissverstaendlich klar gemacht.

Schroeder und Friedrich verweigern den Demokratieinitiativen die notwendigen Mittel, weil sie an deren Verfassungsmaessigkeit zweifeln. Sie stoeren sich offenbar nicht daran, dass sie dafuer ein Instrument nutzen, dass gegen die Rechtsordnung verstoesst - das ist doch absurd.

Das juristische Urteil entspricht den unter anderem von der SPD-Bundestagsfraktion mehrfach geaeusserten Bedenken. Es bestaerkt uns zudem in der Einschaetzung, dass die Klausel auch politisch falsch ist. Sie gefaehrdet den gesellschaftlich notwendigen Kampf gegen rechte Ideologie und Gewalt.

Schroeder und Friedrich verlangen von allen Empfaengern von Bundesmitteln im Kampf gegen Rechts eine Erklaerung, dass diese die Gesinnung ihrer Projektpartner und Referenten pruefen. Fuer die Foerderung einer demokratischen Kultur ist das dadurch bewirkte Klima des Misstrauens und der Denunziation abtraeglich.

Engagierte Demokratinnen und Demokraten sollten nicht unter einen Extremismus-Generalverdacht gestellt, sondern unterstuetzt werden.


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