Verhör abgelehnter Asylbewerber durch chinesische Sicherheitsbeamte - GRÜNE: Landesregierung muss mögliche Menschenrechtsverletzungen verhindern

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 11.05.2012
Pressemitteilung vom: 11.05.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, die Zentralen Ausländerbehörden anzuweisen, abgelehnte Asylbewerber bei der Identitätsfeststellung nicht durch Bedienstete von Staaten verhören zu lassen, in denen ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 11.05.2012] Verhör abgelehnter Asylbewerber durch chinesische Sicherheitsbeamte - GRÜNE: Landesregierung muss mögliche Menschenrechtsverletzungen verhindern


Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, die Zentralen Ausländerbehörden anzuweisen, abgelehnte Asylbewerber bei der Identitätsfeststellung nicht durch Bedienstete von Staaten verhören zu lassen, in denen massive Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Hintergrund dieser Forderung ist die Anhörung von abgelehnten chinesischen Asylbewerbern in der Zentralen Ausländerbehörde Kassel am 26. März 2012 durch Beamte des Ministeriums für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China. "Das Ministerium für öffentliche Sicherheit in China ist für Repressionen und Folter gegen Oppositionelle, religiöse- und ethnische Minderheiten verantwortlich. Daher ist es nicht hinnehmbar, dass sich deutsche Behörden zur Identitätsfeststellung von abgelehnten Asylbewerbern zum Kooperationspartner von ausgerechnet diesem Ministerium machen", so Mürvet Öztürk, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN.

Asylbewerber sind per Gesetz dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihre Identität und Herkunft zu machen. Kommen sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, führen Ausländerbehörden sogenannte Sammelanhörungen zur Identitätsfeststellung durch, bei denen abgelehnte Asylbewerber durch "externe Experten" der Herkunftsländer verhört werden. Ob diese Experten Mitarbeiter der Botschaft oder Mitarbeiter von Ministerien sind, die für diese Anhörungen extra nach Deutschland eingeflogen werden, ist gesetzlich nicht festgelegt und wird von den Herkunftsländern selbst bestimmt.

"Wir GRÜNE sind dagegen, dass in den Räumen von hessischen Ausländerbehörden abgelehnte Asylbewerber von sogenannten ‚externen Experten‘ verhört werden, wenn diese Bedienstete von Staaten sind, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Wir können nicht einschätzen, was die chinesischen Behörden mit den Informationen aus diesen Identitätsfeststellungsgesprächen machen und zu welchen Konsequenzen es für die Betroffenen nach deren Rückkehr in China führt. Daher fordern wir in unserem Antrag, chinesische Behörden an diesen Gesprächen nicht zu beteiligen. Der Schutz der Menschenrechte gilt auch für abgelehnte Asylbewerber."


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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