Rösler: Wir schaffen den Einstieg in die qualifizierte Zuwanderung
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 11.05.2012
Pressemitteilung vom: 11.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Datum: 11.5.2012 Der Bundesrat hat heute das Gesetz für die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie gebilligt. Mit der neuen so genannten "Blauen Karte" wird künftig für Akademiker und vergleichbar Qualifizierte aus Drittstaaten der ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 11.05.2012] Rösler: Wir schaffen den Einstieg in die qualifizierte Zuwanderung
Datum: 11.5.2012
Der Bundesrat hat heute das Gesetz für die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie gebilligt. Mit der neuen so genannten "Blauen Karte" wird künftig für Akademiker und vergleichbar Qualifizierte aus Drittstaaten der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt deutlich leichter und unbürokratischer.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie legt einen wichtigen Grundstein dafür, dass in Deutschland eine neue Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte etabliert wird. Damit schaffen wir den Einstieg in die qualifizierte Zuwanderung. Denn Deutschland ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen, um den Fachkräftebedarf in Deutschland und damit Wachstum und Wohlstand zu sichern. Durch die neuen Regelungen sind wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe deutlich besser aufgestellt. Fachkräfte aus dem Ausland werden den heimischen Arbeitsmarkt bereichern."
Die Blaue Karte können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr haben. In Berufen, in denen bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht, beispielsweise bei Ärzten und Ingenieuren, beträgt die Gehaltsschwelle knapp 35.000 Euro. Bei entsprechenden Deutsch-Kenntnissen erhalten Inhaber der Blauen Karte bereits nach 21 Beschäftigungsmonaten eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Das Gesetz erleichtert zudem die Beschäftigung ausländischer Studenten und ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen. Die Suchphase, in der sie sich um eine adäquate Beschäftigung in Deutschland bemühen können, wird auf 18 Monate erweitert. Das neu geschaffene sechsmonatige Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bietet gut ausgebildeten Akademikern aus dem Ausland einen stärkeren Anreiz, Karrierechancen in Deutschland zu suchen. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Datum: 11.5.2012
Der Bundesrat hat heute das Gesetz für die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie gebilligt. Mit der neuen so genannten "Blauen Karte" wird künftig für Akademiker und vergleichbar Qualifizierte aus Drittstaaten der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt deutlich leichter und unbürokratischer.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie legt einen wichtigen Grundstein dafür, dass in Deutschland eine neue Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte etabliert wird. Damit schaffen wir den Einstieg in die qualifizierte Zuwanderung. Denn Deutschland ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen, um den Fachkräftebedarf in Deutschland und damit Wachstum und Wohlstand zu sichern. Durch die neuen Regelungen sind wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe deutlich besser aufgestellt. Fachkräfte aus dem Ausland werden den heimischen Arbeitsmarkt bereichern."
Die Blaue Karte können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr haben. In Berufen, in denen bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht, beispielsweise bei Ärzten und Ingenieuren, beträgt die Gehaltsschwelle knapp 35.000 Euro. Bei entsprechenden Deutsch-Kenntnissen erhalten Inhaber der Blauen Karte bereits nach 21 Beschäftigungsmonaten eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Das Gesetz erleichtert zudem die Beschäftigung ausländischer Studenten und ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen. Die Suchphase, in der sie sich um eine adäquate Beschäftigung in Deutschland bemühen können, wird auf 18 Monate erweitert. Das neu geschaffene sechsmonatige Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bietet gut ausgebildeten Akademikern aus dem Ausland einen stärkeren Anreiz, Karrierechancen in Deutschland zu suchen. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2012 in Kraft treten.
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
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