Ramsauer: Winterreifenpflicht tritt am 4. Dezember 2010 in Kraft

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), 03.12.2010
Pressemitteilung vom: 03.12.2010 von der Firma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aus Berlin

Kurzfassung: Die Winterreifenpflicht tritt am Samstag, 4. Dezember 2010 in Kraft. Die neuen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sind heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Ramsauer: "Was der Winter auf unseren Straßen anrichtet, das kann man ...

[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 03.12.2010] Ramsauer: Winterreifenpflicht tritt am 4. Dezember 2010 in Kraft


Die Winterreifenpflicht tritt am Samstag, 4. Dezember 2010 in Kraft. Die neuen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sind heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Ramsauer: "Was der Winter auf unseren Straßen anrichtet, das kann man in diesen Tagen deutlich sehen. Wer jetzt mit den falschen Reifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Viele sind bereits gut ausgerüstet. Ab morgen müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht der Bußgeldbescheid."

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem M+Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.

Ramsauer: "Wir haben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Damit schaffen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit.

Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren. Wir wollen gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern."

Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen werden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet künftig 40, statt bisher 20 Euro.

Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.

Der Bundesrat hatte am 26. November einer von Bundesverkehrsminister Ramsauer vorgelegten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zugestimmt.


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