Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben verbessern

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 11.05.2012
Pressemitteilung vom: 11.05.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Die Länder haben heute zu einem Gesetzentwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben Stellung bezogen. Sie fordern, auch die planungsrechtlichen Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes anzupassen, das bundesweit die ...

[Bundesrat - 11.05.2012] Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben verbessern


Die Länder haben heute zu einem Gesetzentwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben Stellung bezogen. Sie fordern, auch die planungsrechtlichen Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes anzupassen, das bundesweit die Planfeststellung von U- und Straßenbahnen regelt. Sie kritisieren, dass diese Materie offensichtlich völlig vergessen wurde. Zudem bitten sie die Bundesregierung, die "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" nach fünf Jahren zu evaluieren. Da es sich um ein Vorhaben ohne Vorbild handele, sei es erforderlich, die gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und notwendige Anpassungen zu prüfen.

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die öffentliche Beteiligung bei Großvorhaben verbessern. Die bisher bestehenden Formen empfindet sie als nicht mehr ausreichend, da ein zunehmendes Interesse der Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache festzustellen sei.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen eine frühere und verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung zu realisieren. Dies soll die Planung von Vorhaben optimieren, Transparenz schaffen und damit die Akzeptanz fördern. Zudem sollen die Verbesserungen auch zur Beschleunigung von Großvorhaben beitragen, da mögliche Konflikte bereits im Vorfeld zu erkennen sind und so eher entschärft werden können.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0101-200/0171-12.html

Drucksache 171/12 (Beschluss)

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