Bundesrat begrüßt Fiskalpakt und erkennt Notwendigkeit des ESM an
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 11.05.2012
Pressemitteilung vom: 11.05.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung zu einem ganzen Bündel von Gesetzentwürfen Stellung genommen, das die Bundesregierung zur geplanten Einführung des dauerhaften europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) und des Fiskalvertrags ...
[Bundesrat - 11.05.2012] Bundesrat begrüßt Fiskalpakt und erkennt Notwendigkeit des ESM an
Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung zu einem ganzen Bündel von Gesetzentwürfen Stellung genommen, das die Bundesregierung zur geplanten Einführung des dauerhaften europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) und des Fiskalvertrags vorgelegt hat.
Sie begrüßen unter anderem, dass der Fiskalpakt die Vertragsparteien verpflichtet, auf nationaler Ebene eine Schuldenbremse einzuführen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt wesentliche Aspekte zur Umsetzung des Paktes noch nicht bekannt sind. Er weist daher darauf hin, dass diese noch ausstehenden Konkretisierungen das deutsche Regelwerk zur Schuldenbegrenzung nicht tangieren und die Haushaltsautonomie der Länder nicht beeinträchtigen dürfen. Zugleich äußert er die Erwartung, dass die Klärung noch offener Fragen schnellstmöglich im konstruktiven Dialog erfolgt und den Interessen der Länder Rechnung trägt.
Im Zusammenhang mit dem ESM betonen die Länder, dass die anhaltende Finanzkrise eine Gefährdung der europäischen Integration darstellt. Dieser gelte es mit einer Gesamtstrategie entgegenzuwirken. Der ESM stelle jedoch nur einen - anerkennenswerten - Baustein innerhalb der Strategie dar. Flankierend bedürfe es einer Wachstumsstrategie für die betroffenen Mitgliedstaaten. Der Bundesrat geht zudem davon aus, dass mögliche Stabilitätshilfen nur sehr restriktiv und unter strikten Auflagen erfolgen, die streng zu überwachen sind. Auch dürften Rettungsmaßnahmen nicht die Leistungsfähigkeit der helfenden Euro-Mitgliedstaaten überfordern. Die Länder weisen auch darauf hin, dass durch den Bund eingegangene Zahlungsverpflichtungen und Garantien allein den Bundeshaushalt betreffen.
Zudem fordern sie die Bundesregierung auf, im weiteren Verfahren die Rechte des Bundesrates zu beachten. Zukünftige Änderungen des ESM-Vertrages und Änderungsklauseln zum Stammkapital bedürften seiner Zustimmung, so der Bundesrat. Er weist darauf hin, dass es ihm möglich sein muss, in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus seine Integrationsverantwortung und seine Verantwortung zur Kontrolle des Haushaltsvollzugs wahrzunehmen.
Mittelfristig fordert der Bundesrat eine Konsolidierung der Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten in einem gesonderten Gesetz.
Europäischer Stabilisierungsmechanismus und Fiskalvertrag
Drucksache 130/12 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0101-200/0130-12.html
Drucksache 164/12 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0101-200/0164-12.html
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Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung zu einem ganzen Bündel von Gesetzentwürfen Stellung genommen, das die Bundesregierung zur geplanten Einführung des dauerhaften europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) und des Fiskalvertrags vorgelegt hat.
Sie begrüßen unter anderem, dass der Fiskalpakt die Vertragsparteien verpflichtet, auf nationaler Ebene eine Schuldenbremse einzuführen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt wesentliche Aspekte zur Umsetzung des Paktes noch nicht bekannt sind. Er weist daher darauf hin, dass diese noch ausstehenden Konkretisierungen das deutsche Regelwerk zur Schuldenbegrenzung nicht tangieren und die Haushaltsautonomie der Länder nicht beeinträchtigen dürfen. Zugleich äußert er die Erwartung, dass die Klärung noch offener Fragen schnellstmöglich im konstruktiven Dialog erfolgt und den Interessen der Länder Rechnung trägt.
Im Zusammenhang mit dem ESM betonen die Länder, dass die anhaltende Finanzkrise eine Gefährdung der europäischen Integration darstellt. Dieser gelte es mit einer Gesamtstrategie entgegenzuwirken. Der ESM stelle jedoch nur einen - anerkennenswerten - Baustein innerhalb der Strategie dar. Flankierend bedürfe es einer Wachstumsstrategie für die betroffenen Mitgliedstaaten. Der Bundesrat geht zudem davon aus, dass mögliche Stabilitätshilfen nur sehr restriktiv und unter strikten Auflagen erfolgen, die streng zu überwachen sind. Auch dürften Rettungsmaßnahmen nicht die Leistungsfähigkeit der helfenden Euro-Mitgliedstaaten überfordern. Die Länder weisen auch darauf hin, dass durch den Bund eingegangene Zahlungsverpflichtungen und Garantien allein den Bundeshaushalt betreffen.
Zudem fordern sie die Bundesregierung auf, im weiteren Verfahren die Rechte des Bundesrates zu beachten. Zukünftige Änderungen des ESM-Vertrages und Änderungsklauseln zum Stammkapital bedürften seiner Zustimmung, so der Bundesrat. Er weist darauf hin, dass es ihm möglich sein muss, in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus seine Integrationsverantwortung und seine Verantwortung zur Kontrolle des Haushaltsvollzugs wahrzunehmen.
Mittelfristig fordert der Bundesrat eine Konsolidierung der Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten in einem gesonderten Gesetz.
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