Doppelsieg für Freie vor Gericht

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 14.05.2012
Pressemitteilung vom: 14.05.2012 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin, 14.05.2012 - Zwei Oberlandesgerichte haben die Honorarbedingungen von zwei Zeitungsverlagen für Freie für unwirksam erklärt. Davon betroffen sind die Konditionen der Suhler Verlagsgesellschaft und der Nordost Medienhouse GmbH, die den ...

[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 14.05.2012] Doppelsieg für Freie vor Gericht


Berlin, 14.05.2012 - Zwei Oberlandesgerichte haben die Honorarbedingungen von zwei Zeitungsverlagen für Freie für unwirksam erklärt. Davon betroffen sind die Konditionen der Suhler Verlagsgesellschaft und der Nordost Medienhouse GmbH, die den Nordkurier herausgibt.

Das Thüringer Oberlandesgericht urteilte jetzt, dass die Honorabedingungen für Freie beim Freien Wort in Suhl rechtswidrig sind (Az. 2 U 61/12). Es gab damit den Journalistengewerkschaften DJV und ver.di Recht, die gemeinsam gegen die AGB der Verlagsgesellschaft vorgegangen waren. Das Oberlandesgericht beanstandete unter anderem, dass die Freien der Suhler Verlagsgesellschaft alle Rechte abtreten sollten, ohne den Anspruch auf eine angemessene Vergütung verwirklichen zu können. Ausdrücklich befürwortete das OLG die Verbandsklage mit dem Ziel, angemessene Vergütungen für die freien Journalistinnen und Journalisten zu erstreiten. Damit stellte es sich hinter bereits ergangene obergerichtliche Urteile aus München und Hamburg.

Ähnlich entschied das Oberlandesgericht Rostock gegen die Nordost Mediahouse GmbH, die den Nordkurier in Neubrandenburg herausgibt (Az. 2 U 18/11). So wurde etwa die Klausel verboten, die die Übertragung des unbeschränkten Nutzungsrechts vom freien Journalisten auf den Verlag vorsah. Die Nutzung sollte sich nicht nur auf die Print- und Onlinemedien des Verlags erstrecken, sondern auch auf Werbung und Merchandising-Produkte. Hier hatte der DJV gemeinsam mit seinem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Klage eingereicht.

In beiden Fällen ist eine Revision nicht möglich. Das Oberlandesgericht Rostock hat ausdrücklich die Revision nicht zugelassen, in Thüringen wurde ein Urteil zur Anordnung einer einstweiligen Verfügung gefällt. "Das Thüringer Urteil stärkt die wirtschaftliche Position der Freien und zeigt der Suhler Verlagsgesellschaft klar die Grenzen auf", würdigte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke den Richterspruch. Und DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken fügte hinzu: "Das ist ein Doppelsieg für die Freien. Ich hoffe, dass die beiden Urteile in den Chefetagen deutscher Printverlage aufmerksam gelesen werden."


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