Gesundheitsförderung effektiv gestalten - Neue Qualitätskriterien der BZgA für Maßnahmen der Gesundhei
- Pressemitteilung der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), 14.05.2012
Pressemitteilung vom: 14.05.2012 von der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) aus Köln
Kurzfassung: Köln, 14. Mai 2012. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat gemeinsam mit Experten einen Leitfaden mit Qualitätskriterien für gesundheitsfördernde Maßnahmen im Bereich Ernährung, Bewegung und Stressregulation entwickelt. ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 14.05.2012] Gesundheitsförderung effektiv gestalten Neue Qualitätskriterien der BZgA für Maßnahmen der Gesundheitsförderung im Bereich Ernährung, Bewegung und Stressregulation
Köln, 14. Mai 2012. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) hat gemeinsam mit Experten einen Leitfaden mit Qualitätskriterien für gesundheitsfördernde Maßnahmen im Bereich Ernährung, Bewegung und Stressregulation entwickelt. Die 20 Kriterien sollen Fachkräften – etwa in Kindertagesstätten, Schulen, Betrieben oder anderen Einrichtungen – helfen, qualitätsgesicherte Angebote zu entwickeln oder die Qualität bestehender Angebote zu verbessern.
Die Qualitätskriterien sind einfach und leicht verständlich beschrieben.
Sie begleiten die Akteure von den ersten Planungsschritten bis hin zur Überführung der Maßnahme in ein dauerhaftes Angebot. So ist es beispielsweise wichtig, vor der Implementierung einer Maßnahme den konkreten Bedarf zu ermitteln, die Zielgruppen zu definieren, diese an der Entwicklung des Angebots zu beteiligen sowie die notwendigen finanziellen Mittel sicherzustellen. Darüber hinaus sollte der Verlauf einer Maßnahme dokumentiert und die Zielerreichung überprüft werden, um abschließend die Wirkung des Angebots kritisch zu hinterfragen.
"Bei gesundheitsfördernden Maßnahmen auf Qualität zu achten, hilft nicht nur die gesetzten Ziele zu erreichen, sondern auch Zeit, Geld und Arbeitskraft effektiv einzusetzen", sagt BZgA-Direktorin Prof. Dr.
Elisabeth Pott. "Der neue Leitfaden soll Fachkräfte vor Ort ganz praktisch dabei unterstützen, ihre Kompetenzen zu stärken und die Qualität ihrer Maßnahmen zu erhöhen. Jeder Schritt in diese Richtung bringt die Gesundheitsförderung voran." Beispiele aus der Praxis veranschaulichen zudem, wie die Kriterien angewendet werden können. Der Leitfaden richtet sich an alle Fachkräfte, die Projekte zur Ernährung, Bewegung und Stressregulation für Menschen jeden Alters planen und durchführen. Die Erfüllung der Qualitätskriterien ist für eine Projektantragsstellung beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits verbindlich.
Der Leitfaden kann unter
http://www.bzga.de/infomaterialien/ernaehrung-bewegung-stressbewaeltigung heruntergeladen und kostenlos bestellt werden. Bestellungen sind außerdem möglich unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
51101 Köln,
Fax: 0221-8992257,
E-Mail: order@bzga.de
Mit besten Grüßen
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http://www.bzga.de
Köln, 14. Mai 2012. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) hat gemeinsam mit Experten einen Leitfaden mit Qualitätskriterien für gesundheitsfördernde Maßnahmen im Bereich Ernährung, Bewegung und Stressregulation entwickelt. Die 20 Kriterien sollen Fachkräften – etwa in Kindertagesstätten, Schulen, Betrieben oder anderen Einrichtungen – helfen, qualitätsgesicherte Angebote zu entwickeln oder die Qualität bestehender Angebote zu verbessern.
Die Qualitätskriterien sind einfach und leicht verständlich beschrieben.
Sie begleiten die Akteure von den ersten Planungsschritten bis hin zur Überführung der Maßnahme in ein dauerhaftes Angebot. So ist es beispielsweise wichtig, vor der Implementierung einer Maßnahme den konkreten Bedarf zu ermitteln, die Zielgruppen zu definieren, diese an der Entwicklung des Angebots zu beteiligen sowie die notwendigen finanziellen Mittel sicherzustellen. Darüber hinaus sollte der Verlauf einer Maßnahme dokumentiert und die Zielerreichung überprüft werden, um abschließend die Wirkung des Angebots kritisch zu hinterfragen.
"Bei gesundheitsfördernden Maßnahmen auf Qualität zu achten, hilft nicht nur die gesetzten Ziele zu erreichen, sondern auch Zeit, Geld und Arbeitskraft effektiv einzusetzen", sagt BZgA-Direktorin Prof. Dr.
Elisabeth Pott. "Der neue Leitfaden soll Fachkräfte vor Ort ganz praktisch dabei unterstützen, ihre Kompetenzen zu stärken und die Qualität ihrer Maßnahmen zu erhöhen. Jeder Schritt in diese Richtung bringt die Gesundheitsförderung voran." Beispiele aus der Praxis veranschaulichen zudem, wie die Kriterien angewendet werden können. Der Leitfaden richtet sich an alle Fachkräfte, die Projekte zur Ernährung, Bewegung und Stressregulation für Menschen jeden Alters planen und durchführen. Die Erfüllung der Qualitätskriterien ist für eine Projektantragsstellung beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits verbindlich.
Der Leitfaden kann unter
http://www.bzga.de/infomaterialien/ernaehrung-bewegung-stressbewaeltigung heruntergeladen und kostenlos bestellt werden. Bestellungen sind außerdem möglich unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
51101 Köln,
Fax: 0221-8992257,
E-Mail: order@bzga.de
Mit besten Grüßen
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
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E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
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Über Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA):
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
Firmenkontakt:
Mit besten Grüßen
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http://www.bzga.de
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
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