GRÜNE: Keine befriedigende Antwort - Warum hat Hessen die Ermittlungen durch das BKA abgelehnt?
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 16.05.2012
Pressemitteilung vom: 16.05.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass von der Landesregierung auch in der Sitzung des Innenausschusses keine befriedigende Antwort auf die Frage gegeben wurde, warum Hessen in der Innenministerkonferenz die Ermittlungen ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 16.05.2012] GRÜNE: Keine befriedigende Antwort - Warum hat Hessen die Ermittlungen durch das BKA abgelehnt?
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass von der Landesregierung auch in der Sitzung des Innenausschusses keine befriedigende Antwort auf die Frage gegeben wurde, warum Hessen in der Innenministerkonferenz die Ermittlungen durch das BKA abgelehnt hat. "Welche Gründe gegen die Zentralisierung der Ermittlungen der NSU-Verbrechen sprachen, konnte auch heute nicht erklärt werden", so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, JürgenFrömmrich. Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), hatte am Wochenende in einem Interview gegenüber dem Deutschlandradio Kultur bestätigt, dass sowohl Bayern als auch Hessen eine federführende Zuständigkeit des BKA abgelehnt hätten. An den Ermittlungen der NSU-Taten waren deutschlandweit fünf Staatsanwaltschaften, sechs Landeskriminalämter sowie das BKA und der Verfassungsschutz beteiligt. Bereits 2006 sei eine Zentralisierung der Ermittlungen Thema auf der Innenministerkonferenz gewesen.
"Was gegen die Arbeit des BKA gesprochen hat und warum sich der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier gegen eine Zentralisierung des Verfahrens beim BKA gestellt hat, wird der Ministerpräsident zu beantworten haben. Wir sehen Aufklärungsbedarf in der Frage, ob es politische Gründe dafür gab, eine Konzentration der Verfahren beim BKA abzulehnen oder ob es sachliche Erwägungen gab. Wenn sachliche Erwägungen den Ausschlag für die Entscheidungen gegeben haben, dann kann der Ministerpräsident das ja dem Innenausschuss und der Öffentlichkeit erläutern. Wenn es politische Gründe gab, dann müssen auch politische Konsequenzen gezogen werden. Denn das Versagen der Sicherheitsbehörden in diesem Fall von Rechtsterrorismus ist ja nicht von der Hand zu weisen", so Frömmrich weiter.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass von der Landesregierung auch in der Sitzung des Innenausschusses keine befriedigende Antwort auf die Frage gegeben wurde, warum Hessen in der Innenministerkonferenz die Ermittlungen durch das BKA abgelehnt hat. "Welche Gründe gegen die Zentralisierung der Ermittlungen der NSU-Verbrechen sprachen, konnte auch heute nicht erklärt werden", so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, JürgenFrömmrich. Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), hatte am Wochenende in einem Interview gegenüber dem Deutschlandradio Kultur bestätigt, dass sowohl Bayern als auch Hessen eine federführende Zuständigkeit des BKA abgelehnt hätten. An den Ermittlungen der NSU-Taten waren deutschlandweit fünf Staatsanwaltschaften, sechs Landeskriminalämter sowie das BKA und der Verfassungsschutz beteiligt. Bereits 2006 sei eine Zentralisierung der Ermittlungen Thema auf der Innenministerkonferenz gewesen.
"Was gegen die Arbeit des BKA gesprochen hat und warum sich der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier gegen eine Zentralisierung des Verfahrens beim BKA gestellt hat, wird der Ministerpräsident zu beantworten haben. Wir sehen Aufklärungsbedarf in der Frage, ob es politische Gründe dafür gab, eine Konzentration der Verfahren beim BKA abzulehnen oder ob es sachliche Erwägungen gab. Wenn sachliche Erwägungen den Ausschlag für die Entscheidungen gegeben haben, dann kann der Ministerpräsident das ja dem Innenausschuss und der Öffentlichkeit erläutern. Wenn es politische Gründe gab, dann müssen auch politische Konsequenzen gezogen werden. Denn das Versagen der Sicherheitsbehörden in diesem Fall von Rechtsterrorismus ist ja nicht von der Hand zu weisen", so Frömmrich weiter.
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