Verhör abgelehnter Asylbewerber durch chinesische Sicherheitsbeamte

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 16.05.2012
Pressemitteilung vom: 16.05.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: $uuGRÜNE: Rechtsbeschneidungen nicht hinnehmbar Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert die Ablehnung ihres Antrages zum Verhör von abgelehnten chinesischen Asylbewerbern durch die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP. In ihrem ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 16.05.2012] Verhör abgelehnter Asylbewerber durch chinesische Sicherheitsbeamte


$uuGRÜNE: Rechtsbeschneidungen nicht hinnehmbar Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert die Ablehnung ihres Antrages zum Verhör von abgelehnten chinesischen Asylbewerbern durch die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP. In ihrem Antrag fordern DIE GRÜNEN, dass abgelehnte Asylbewerber zur Identitätsfeststellung nicht durch Bedienstete von Staaten verhört werden dürfen, in denen massive Menschenrechtsverletzungen stattfinden. "Das chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit ist hauptsächlich für Folter und Repressalien gegen Dissidenten und Minderheiten bekannt. Daher ist es nicht hinnehmbar, dass Beamte eines solchen Ministeriums in deutschen Ausländerbehörden abgelehnte Asylbewerber verhören. Wir können nicht einschätzen was die Behörden mit den Informationen aus den Identitätsfeststellungsgesprächen machen und zu welchen Konsequenzen es für die Betroffenen nach deren Rückkehr führt", so Mürvet Öztürk, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN.

Anlass für den Antrag war das Verhör zur Identitätsfeststellung von abgelehnten chinesischen Asylbewerbern durch chinesische Staatssicherheitsbeamte in der Zentralen Ausländerbehörde Kassel am 26. März 2012. Insgesamt wurden nach Kenntnis der GRÜNEN vier Anhörungstermine durchgeführt, bei denen Dutzende Personen verhört wurden. Mittlerweile sei darüber hinaus ein Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel bekannt geworden, in dem die Ausländerbehörden angewiesen wurden, bei den Vorladungen an die Asylbewerber nicht zu erwähnen, dass es sich um eine Anhörung durch eine chinesische Delegation handelt. Anwälte seien lediglich als "stille Beobachter" zugelassen. "Dieses Vorgehen ist rechtlich äußerst problematisch. Es ist ein Unding, dass Anwälte nur als ‚stille Beobachter‘ zugelassen werden. Das entspricht nicht unserem rechtsstaatlichen Verständnis. Auch abgelehnte Asylbewerber müssen ein Recht auf anwaltliche Unterstützung haben", so Öztürk.


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