Novellierung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts tritt morgen in Kraft
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 16.05.2012
Pressemitteilung vom: 16.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Das im März 2012 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit morgen in Kraft. Mit dem Gesetz werden das ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 16.05.2012] Novellierung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts tritt morgen in Kraft
Das im März 2012 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit morgen in Kraft.
Mit dem Gesetz werden das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) novelliert.
Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbereich. Ziel ist es, die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte und erfolgreiche farbige Effizienzskala auf weitere, sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte auszudehnen. Neben Haushaltsgeräten und Konsumgütern gehören künftig etwa auch gewerbliche Produkte dazu. Daneben bildet die Verbesserung der Marktüberwachung durch erweiterte Vollzugspflichten und -befugnisse für die Bundesländer (u. a. Stichprobenkontrollen) einen zweiten wichtigen Schwerpunkt dieses Gesetzes.
Für welche konkreten Produktgruppen das EU-Effizienzlabel gilt, ergibt sich auch weiterhin aus den produktspezifischen Rechtsakten der EU-Kommission. Hier ist auch festgelegt, ab wann für die einzelnen Produktgruppen die Pflichten für Lieferanten, Hersteller und Händler greifen und welche Übergangsbestimmungen gelten.
Nähere Informationen zum EnVKG, zur EnVKV, sowie einen Überblick über die produktspezifischen Rechtsakte der EU-Kommission finden Sie hier.
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Das im März 2012 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit morgen in Kraft.
Mit dem Gesetz werden das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) novelliert.
Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbereich. Ziel ist es, die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte und erfolgreiche farbige Effizienzskala auf weitere, sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte auszudehnen. Neben Haushaltsgeräten und Konsumgütern gehören künftig etwa auch gewerbliche Produkte dazu. Daneben bildet die Verbesserung der Marktüberwachung durch erweiterte Vollzugspflichten und -befugnisse für die Bundesländer (u. a. Stichprobenkontrollen) einen zweiten wichtigen Schwerpunkt dieses Gesetzes.
Für welche konkreten Produktgruppen das EU-Effizienzlabel gilt, ergibt sich auch weiterhin aus den produktspezifischen Rechtsakten der EU-Kommission. Hier ist auch festgelegt, ab wann für die einzelnen Produktgruppen die Pflichten für Lieferanten, Hersteller und Händler greifen und welche Übergangsbestimmungen gelten.
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
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