Fluglärmkommission fordert reguläres Verfahren zu Nachtflugverbot - GRÜNE: Posch allein zu Haus

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 18.05.2012
Pressemitteilung vom: 18.05.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Nach der Forderung der Fluglärmkommission an Noch-Minister Posch (FDP), ein reguläres Verfahren zur Durchsetzung des Nachtflugverbots umzusetzen, fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihn auf, sein geplantes ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 18.05.2012] Fluglärmkommission fordert reguläres Verfahren zu Nachtflugverbot - GRÜNE: Posch allein zu Haus


Nach der Forderung der Fluglärmkommission an Noch-Minister Posch (FDP), ein reguläres Verfahren zur Durchsetzung des Nachtflugverbots umzusetzen, fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihn auf, sein geplantes Schnellschussverfahren aufzugeben. Die Fluglärmkommission hatte in ihrer Sitzung am Mittwoch an Posch (FDP) appelliert, das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten und nicht erneut anfechtbare Bescheide zu erlassen.

"Ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist unbedingt notwendig, um wenigstens ein Stück Vertrauen in ein ordnungsgemäßes Behördenhandeln wieder herzustellen. Wenn die verlorene Akzeptanz des Flugbetriebs bei der Bevölkerung wieder hergestellt werden soll, dann brauchen wir zum einen echte hörbare Fortschritte beim Lärmschutz, zum anderen aber vor allem Transparenz im Verfahren und bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb müssen die Ausgestaltung des Nachtflugverbots und vor allem die Betriebsbeschränkungen in den Nachtrandstunden in einem ordnungsgemäßen Planergänzungsverfahren festgelegt werden. Posch muss sein Vorhaben eines Schnellschussverfahrens endlich aufgeben", fordert der für Fragen des Frankfurter Flughafens zuständige Abgeordnete der GRÜNEN, Frank Kaufmann.

"Durch den von Posch favorisierten Weg entsteht wieder der Eindruck, dass erneut gemauschelt werden soll. Die von uns in Auftrag gegebene Rechtsexpertise belegt eindeutig, dass eine solche ‚Planklarstellung‘ die Möglichkeit der Anfechtung durch die Luftverkehrswirtschaft geradezu provoziert. Nach den schlechten Erfahrungen der Bevölkerung mit dieser Landesregierung ruft ein solches Verfahren eine Vielzahl von Widersprüchen geradezu hervor. Deshalb muss die Nachtruhe in einem transparenten Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geregelt werden."


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Pressesprecherin: Elke Cezanne

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