Aigner: Schutz der Meere und eine nachhaltige Fischerei sind die Grundlagen eines intakten Ökosystems
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 18.05.2012
Pressemitteilung vom: 18.05.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Anlässlich des Europäischen Tags der Meere, der am 20. Mai in der Europäischen Union gefeiert wird, erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner: "Der Schutz der Meere und eine nachhaltige, auf wissenschaftlichen Daten basierende ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 18.05.2012] Aigner: Schutz der Meere und eine nachhaltige Fischerei sind die Grundlagen eines intakten Ökosystems
Anlässlich des Europäischen Tags der Meere, der am 20. Mai in der Europäischen Union gefeiert wird, erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner:
"Der Schutz der Meere und eine nachhaltige, auf wissenschaftlichen Daten basierende Fischerei sind Grundlagen eines intakten Ökosystems. Um zu einer nachhaltigen Fischerei zu kommen, müssen in Europa künftig Rückwurf-Verbote und Anlande-Gebote eingeführt werden - um der unverantwortlichen Verschwendung von Meeresressourcen ein Ende zu setzen. Außerdem müssen die immer noch vorhandenen Überkapazitäten bei einigen europäischen Fischereiflotten abgebaut sowie wirksame Kontrollen und abschreckende Sanktionen eingeführt werden, um illegaler Fischerei und dem Überschreiten vorgeschriebener Quoten Einhalt zu bieten."
Die vergleichsweise kleine deutsche Fangflotte sei bereits heute effizient organisiert, betonte Aigner. An der europäischen Fangkapazität hält die deutsche Flotte lediglich einen Anteil von 2,5 Prozent und befischt damit einen Fangquotenanteil von etwa 5 Prozent. Während in Deutschland die Fangkapazitäten schon seit langem im Einklang mit den festgesetzten Fangmöglichkeiten stehen, bestehen in einigen Mitgliedstaaten immer noch Überkapazitäten bei den Fangschiffen.
Die Ministerin betonte, dass bei der anstehenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in der EU das Nachhaltigkeitsziel für die Bundesregierung oberste Priorität habe. Dabei müsse die EU-Fischereipolitik einen Ausgleich schaffen zwischen den Interessen der Fischer, des Handels und der Verarbeitungsindustrie auf der einen Seite und den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes auf der anderen Seite. "Eine langfristige Stabilität in der Fischerei braucht gesunde Meeresökosysteme", sagte Aigner.
Auf europäischer Ebene ist in der GFP der richtige Weg zu einer nachhaltigen Fischerei bereits vor einigen Jahren eingeschlagen worden. Dazu zählen Bewirtschaftungs- und Wiederaufbaupläne für zahlreiche Fischarten und die Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei. Aigner: "Dieser Weg muss bei der anstehenden Neuausrichtung der Gemeinsamen Fischereipolitik konsequent fortgesetzt werden."
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Anlässlich des Europäischen Tags der Meere, der am 20. Mai in der Europäischen Union gefeiert wird, erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner:
"Der Schutz der Meere und eine nachhaltige, auf wissenschaftlichen Daten basierende Fischerei sind Grundlagen eines intakten Ökosystems. Um zu einer nachhaltigen Fischerei zu kommen, müssen in Europa künftig Rückwurf-Verbote und Anlande-Gebote eingeführt werden - um der unverantwortlichen Verschwendung von Meeresressourcen ein Ende zu setzen. Außerdem müssen die immer noch vorhandenen Überkapazitäten bei einigen europäischen Fischereiflotten abgebaut sowie wirksame Kontrollen und abschreckende Sanktionen eingeführt werden, um illegaler Fischerei und dem Überschreiten vorgeschriebener Quoten Einhalt zu bieten."
Die vergleichsweise kleine deutsche Fangflotte sei bereits heute effizient organisiert, betonte Aigner. An der europäischen Fangkapazität hält die deutsche Flotte lediglich einen Anteil von 2,5 Prozent und befischt damit einen Fangquotenanteil von etwa 5 Prozent. Während in Deutschland die Fangkapazitäten schon seit langem im Einklang mit den festgesetzten Fangmöglichkeiten stehen, bestehen in einigen Mitgliedstaaten immer noch Überkapazitäten bei den Fangschiffen.
Die Ministerin betonte, dass bei der anstehenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in der EU das Nachhaltigkeitsziel für die Bundesregierung oberste Priorität habe. Dabei müsse die EU-Fischereipolitik einen Ausgleich schaffen zwischen den Interessen der Fischer, des Handels und der Verarbeitungsindustrie auf der einen Seite und den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes auf der anderen Seite. "Eine langfristige Stabilität in der Fischerei braucht gesunde Meeresökosysteme", sagte Aigner.
Auf europäischer Ebene ist in der GFP der richtige Weg zu einer nachhaltigen Fischerei bereits vor einigen Jahren eingeschlagen worden. Dazu zählen Bewirtschaftungs- und Wiederaufbaupläne für zahlreiche Fischarten und die Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei. Aigner: "Dieser Weg muss bei der anstehenden Neuausrichtung der Gemeinsamen Fischereipolitik konsequent fortgesetzt werden."
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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