21.05.2012 13:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von BVMW
Ohoven: EU-Regelung über bekannte Versender ist teure Luftnummer
Mittelstand schlägt Runden Tisch zur Sicherheit von Luftfracht vorKurzfassung: (ddp direct) Berlin Zur EU-Neuregelung über die Sicherheit von Luftfracht erklärt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstands-Dachverbands (CEA-PME), Mario Ohoven:
Die EU-Richtlinie zur Luftfrachtsicherheit bringt für zehntausende mittelständische Unternehmen in Deutschland mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und einen massiven Wettbewerbsnachteil. Bei allem Verständnis für erhöhte Sicherheitsanforderungen im ...
Die EU-Richtlinie zur Luftfrachtsicherheit bringt für zehntausende mittelständische Unternehmen in Deutschland mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und einen massiven Wettbewerbsnachteil. Bei allem Verständnis für erhöhte Sicherheitsanforderungen im ...
[BVMW - 21.05.2012] (ddp direct) Berlin Zur EU-Neuregelung über die Sicherheit von Luftfracht erklärt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstands-Dachverbands (CEA-PME), Mario Ohoven:
Die EU-Richtlinie zur Luftfrachtsicherheit bringt für zehntausende mittelständische Unternehmen in Deutschland mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und einen massiven Wettbewerbsnachteil. Bei allem Verständnis für erhöhte Sicherheitsanforderungen im Luftverkehr, Aufwand und Nutzen müssen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Die EU-Regelung ist eine teure Luftnummer, denn sie gaukelt lediglich mehr Sicherheit vor.
Die Richtlinie gilt nur für Europa und bedeutet eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber China und den USA. Völlig realitätsfern sind die Auflagen für Mittelständler, um vom Luftfahrt-Bundesamt als bekannter Versender von Luftfracht zugelassen zu werden. Danach müssen Klein- und Mittelbetriebe bis zum Stichtag 25. März 2013 jeweils einen Beauftragten für Luftsicherheit bestimmen. Pro Betriebsstandort wird zudem eine Zulassungsgebühr von bis zu 15.000 Euro fällig.
Eine Alternative wäre der Einsatz eines Beauftragten für Luftsicherheit als Dienstleister des Flughafens, an dem die Luftfracht aufgegeben wird. Zur Lösung der Probleme, die sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ergeben, schlagen wir einen Runden Tisch zur Sicherheit von Luftfracht beim Bundesverkehrsminister vor. Daran sollten Vertreter des Mittelstands, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen und Luftfrachtunternehmen teilnehmen.
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Die EU-Richtlinie zur Luftfrachtsicherheit bringt für zehntausende mittelständische Unternehmen in Deutschland mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und einen massiven Wettbewerbsnachteil. Bei allem Verständnis für erhöhte Sicherheitsanforderungen im Luftverkehr, Aufwand und Nutzen müssen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Die EU-Regelung ist eine teure Luftnummer, denn sie gaukelt lediglich mehr Sicherheit vor.
Die Richtlinie gilt nur für Europa und bedeutet eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber China und den USA. Völlig realitätsfern sind die Auflagen für Mittelständler, um vom Luftfahrt-Bundesamt als bekannter Versender von Luftfracht zugelassen zu werden. Danach müssen Klein- und Mittelbetriebe bis zum Stichtag 25. März 2013 jeweils einen Beauftragten für Luftsicherheit bestimmen. Pro Betriebsstandort wird zudem eine Zulassungsgebühr von bis zu 15.000 Euro fällig.
Eine Alternative wäre der Einsatz eines Beauftragten für Luftsicherheit als Dienstleister des Flughafens, an dem die Luftfracht aufgegeben wird. Zur Lösung der Probleme, die sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ergeben, schlagen wir einen Runden Tisch zur Sicherheit von Luftfracht beim Bundesverkehrsminister vor. Daran sollten Vertreter des Mittelstands, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen und Luftfrachtunternehmen teilnehmen.
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