Städtebaulicher Denkmalschutz in Bayern

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 21.05.2012
Pressemitteilung vom: 21.05.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Bund-Länder-Städtebauförderprogramm 'Städtebaulicher Denkmalschutz' - Innenminister Joachim Herrmann: "15,8 Millionen Euro für Aufwertung historischer Stadt- und Ortskerne" +++ Bund und Freistaat werden heuer mit 15,8 Millionen Euro des ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 21.05.2012] Städtebaulicher Denkmalschutz in Bayern


Bund-Länder-Städtebauförderprogramm 'Städtebaulicher Denkmalschutz' -
Innenminister Joachim Herrmann: "15,8 Millionen Euro für Aufwertung historischer Stadt- und Ortskerne"

+++ Bund und Freistaat werden heuer mit 15,8 Millionen Euro des Bund-Länder-Programms 'Städtebaulicher Denkmalschutz' zur Sicherung, Modernisierung und Erhaltung denkmalgeschützter Altstadt- und Ortskernbereiche beitragen. Zusammen mit den Geldern der Kommunen ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 25,7 Millionen Euro. Von den 78 Programmkommunen liegen 69 im ländlichen Raum, 88 Prozent der Fördermittel fließen in diesen Bereich. Innenminister Joachim Herrmann: "Mit Hilfe der Städtebauförderung ist es uns in den letzten vierzig Jahren in Bayern gelungen, zahlreiche historische Stadt- und Ortskerne als attraktive Anziehungspunkte und Aufenthaltsorte zu bewahren und weiterzuentwickeln. Die Dichte herausragender Ensembles ist in Bayern enorm hoch, die gewachsenen Zentren sind baukulturelle Kostbarkeiten, die sich über Jahrhunderte entwickelt haben. Ziel der Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes in Bayern ist es, diese Qualitäten der historischen Städte, Märkte und Gemeinden zu sichern und sie auch weiterhin behutsam an aktuelle Lebensformen anzupassen." +++
Zu den Herausforderungen im Programmjahr 2012 zählen insbesondere der Klimaschutzes und die Energieeffizienz. Entscheidend für den Erfolg ist dabei der Quartiersbezug in der Stadterneuerung, der über die Betrachtung des Einzelgebäudes hinaus geht. Dazu gehören aber auch überzeugende technische Lösungen für die energetische Sanierung von Einzeldenkmälern.
Die Liste der Programmkommunen und der zur Verfügung stehenden Gelder sowie weitere Informationen zum Städtebaulichen Denkmalschutz stehen unter
http://www.stmi.bayern.de/bauen/staedtebaufoerderung/programme zur Verfügung.


Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2108
Telefax: (089) 2192 -12721
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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