Public Viewing für hessische Fußballfans
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Umweltministerium, 22.05.2012
Pressemitteilung vom: 22.05.2012 von der Firma Hessisches Umweltministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: Landesregierung erlässt Verordnung über den Lärmschutz Die Fußball-Europameisterschaft kann kommen: Fußballfans in Hessen können während der Fußball-Europameisterschaft auf Veranstaltungen, in Gaststätten sowie bei öffentlichen ...
[Hessisches Umweltministerium - 22.05.2012] Public Viewing für hessische Fußballfans
Landesregierung erlässt Verordnung über den Lärmschutz
Die Fußball-Europameisterschaft kann kommen: Fußballfans in Hessen können während der Fußball-Europameisterschaft auf Veranstaltungen, in Gaststätten sowie bei öffentlichen Übertragungen von Spielen auf Straßen und Plätzen bis 1 Uhr nachts feiern. Das hat die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich am Dienstag in Wiesbaden erklärt. Zuvor hatte das Kabinett dem Verordnungsentwurf zugestimmt.
Hintergrund ist eine besondere Verordnung über den Lärmschutz, die die Landesregierung für den Zeitraum der Fußball-EM erlassen hat. Im Gegensatz zu den Fußballgroßereignissen von 2006 bis 2010 hat die Bundesregierung in diesem Jahr darauf verzichtet, eine bundesrechtliche Regelung über den Lärmschutz bei Public Viewings zu schaffen. "Die Verordnung schafft rechtliche Klarheit für Public Viewing während der EM", so Puttrich.
Die üblicherweise für den Tag (bis 22 Uhr) geltenden Immissionsrichtwerte werden zur EM bis 1 Uhr nachts verlängert. "Public Viewing ist also in Hessen ohne behördliche Genehmigung gestattet. Viele Spiele werden erst nach 22 Uhr enden und können so bis zum Ende von den Veranstaltern gezeigt werden", betonte Puttrich.
Die Regelung gilt nach den Worten der Ministerin übrigens nicht in Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten, weil die dort lebenden Personen der Ruhe bedürfen. Auch der private Bereich ist von dieser Regelung ausgenommen.
Pressestelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher: Thorsten Neels
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
E-Mail: pressestelle@hmuelv.hessen.de
Landesregierung erlässt Verordnung über den Lärmschutz
Die Fußball-Europameisterschaft kann kommen: Fußballfans in Hessen können während der Fußball-Europameisterschaft auf Veranstaltungen, in Gaststätten sowie bei öffentlichen Übertragungen von Spielen auf Straßen und Plätzen bis 1 Uhr nachts feiern. Das hat die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich am Dienstag in Wiesbaden erklärt. Zuvor hatte das Kabinett dem Verordnungsentwurf zugestimmt.
Hintergrund ist eine besondere Verordnung über den Lärmschutz, die die Landesregierung für den Zeitraum der Fußball-EM erlassen hat. Im Gegensatz zu den Fußballgroßereignissen von 2006 bis 2010 hat die Bundesregierung in diesem Jahr darauf verzichtet, eine bundesrechtliche Regelung über den Lärmschutz bei Public Viewings zu schaffen. "Die Verordnung schafft rechtliche Klarheit für Public Viewing während der EM", so Puttrich.
Die üblicherweise für den Tag (bis 22 Uhr) geltenden Immissionsrichtwerte werden zur EM bis 1 Uhr nachts verlängert. "Public Viewing ist also in Hessen ohne behördliche Genehmigung gestattet. Viele Spiele werden erst nach 22 Uhr enden und können so bis zum Ende von den Veranstaltern gezeigt werden", betonte Puttrich.
Die Regelung gilt nach den Worten der Ministerin übrigens nicht in Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten, weil die dort lebenden Personen der Ruhe bedürfen. Auch der private Bereich ist von dieser Regelung ausgenommen.
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