Verfassungsschutz sollte nicht indirekt ueber Gemeinnuetzigkeit entscheiden

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 22.05.2012
Pressemitteilung vom: 22.05.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Kabinettsentscheidung zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013, wonach vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen automatisch die Gemeinnuetzigkeit aberkannt werden soll, erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 22.05.2012] Verfassungsschutz sollte nicht indirekt ueber Gemeinnuetzigkeit entscheiden


Zur Kabinettsentscheidung zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013, wonach vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen automatisch die Gemeinnuetzigkeit aberkannt werden soll, erklaert die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Daniela Kolbe:

Die von Finanzminister Schaeuble geplanten Neuregelungen sind ein moegliches Einfallstor fuer Willkuer gegen politisch missliebige Organisationen. Mit der neuen Klausel wird es ein Leichtes, Organisationen auf die Liste der Verfassungsschuetzer zu setzen und sie so in den finanziellen Ruin zu treiben. Es ist aber nicht nachvollziehbar, wer und warum auf der Liste des Verfassungsschutzes aufgefuehrt wird. Dies ist immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Bisher konnten Organisationen gegen die Nennung als solche juristisch vorgehen, oder aber ihre Gemeinnuetzigkeit beim Finanzgericht nachweisen.
Die neue Klausel sieht die Streichung dieser Befugnisse der Finanzgerichtsbarkeit vor.

Die Aberkennung der Gemeinnuetzigkeit von Verbaenden muss stets eine Einzelfallentscheidung sein und darf nicht zum Automatismus werden. Zumal der Verfassungsschutz einen anderen gesetzlichen Auftrag hat. Natuerlich duerfen tatsaechlich verfassungsfeindliche Organisationen nicht als gemeinnuetzig eingestuft werden. Aber der Verfassungsschutz darf nicht indirekt ueber die Gemeinnuetzigkeit eines Vereins entscheiden.


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