Sozialminister Stefan Grüttner zur Neuregelung der Organspende
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Sozialministerium, 23.05.2012
Pressemitteilung vom: 23.05.2012 von der Firma Hessisches Sozialministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: "Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zumutbar – brauchen verbindliche Regelung für diejenigen,die sich nicht erklären – regionale Koordinierungsstellen stärken" Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner appellierte heute ...
[Hessisches Sozialministerium - 23.05.2012] Sozialminister Stefan Grüttner zur Neuregelung der Organspende
"Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zumutbar – brauchen verbindliche Regelung für diejenigen,die sich nicht erklären – regionale Koordinierungsstellen stärken"
Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner appellierte heute angesichts der Neuregelung zur Organspende, die am Freitag (25. Mai 2012) im Bundestag beraten wird: "Wir brauchen auch weiterhin eine lebhafte Diskussion zu diesem wichtigen Thema." Die nun getroffenen Regelungen seien ein erster, wichtiger Schritt. "Sie entlassen uns aber nicht aus der Verantwortung. Die Maßnahmen sind nach meinem Dafürhalten nicht weitreichend genug. Wir brauchen eine Neuregelung, die dazu führt, dass sich mehr Menschen dazu bereit erklären, nach ihrem Tod anderen Menschen in einer existenziellen Notlage zu helfen." Zudem fordert Grüttner den Bund auf, eine stärkere Regionalisierung der Koordinierungsstellen der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) in den Gesetzentwurf mit aufzunehmen, mit dem es diesen Stellen möglich ist Budget- und Personalverantwortung zu übernehmen. "Die Stärkung der regionalen Strukturen macht es möglich, auf die spezifischen Bedürfnisse vor Ort einzugehen und so die Abläufe der Organtransplantation zu optimieren."
Der vorliegende Gesetzentwurf sehe vor, dass die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig durch die Krankenkassen über das Thema Organspende informiert werden und ihre Entscheidung zur Organspende auf einem Organspendeausweis oder der Gesundheitskarte hinterlegen. "Dass sich in Sachen Organspende endlich etwas tut, ist sehr gut. Allerdings geht mir diese Regelung nicht weit genug. Wir benötigen vor allem eine verbindliche Lösung für diejenigen, die sich nicht erklären", betonte Grüttner. Mehrheitlich müssen in Deutschland Angehörige die Entscheidung über eine Organspende treffen. "Vielen Angehörigen fällt es zum Zeitpunkt der Todesnachricht schwer, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen. Daher wird sie häufig abgelehnt."
Erweiterte Widerspruchslösung soll gelten
Sozialminister Grüttner bezeichnete die regelmäßige Information zur Organspende durch die Krankenkassen zwar als einen ersten Schritt, dem jedoch weitere Maßnahmen folgen müssten. "Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass für diejenigen, die sich nicht erklären wollen, die erweiterte Widerspruchslösung gelten soll. Das bedeutet, dass eine Organspende nach dem Tod erlaubt ist, sofern die Angehörigen nicht widersprechen." Es müsse dem Einzelnen zuzumuten sein, sich mit einer Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren.
Nun bestehe die Gefahr, so Grüttner weiter, dass sich an dem derzeit gravierenden Mangel an Spenderorganen in Deutschland nur wenig ändert. Bundesweit warten mehr als 12.500 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. "So kann und darf es nicht weitergehen. Daher werde ich die abschließenden Beratungen im Bundesrat zum Anlass nehmen, auf die notwendige weitere Diskussion hinzuweisen", unterstrich der Sozialminister abschließend.
Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08, Fax: (0611) 89 0 84 - 666
E-Mail: presse@hsm.hessen.de
"Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zumutbar – brauchen verbindliche Regelung für diejenigen,die sich nicht erklären – regionale Koordinierungsstellen stärken"
Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner appellierte heute angesichts der Neuregelung zur Organspende, die am Freitag (25. Mai 2012) im Bundestag beraten wird: "Wir brauchen auch weiterhin eine lebhafte Diskussion zu diesem wichtigen Thema." Die nun getroffenen Regelungen seien ein erster, wichtiger Schritt. "Sie entlassen uns aber nicht aus der Verantwortung. Die Maßnahmen sind nach meinem Dafürhalten nicht weitreichend genug. Wir brauchen eine Neuregelung, die dazu führt, dass sich mehr Menschen dazu bereit erklären, nach ihrem Tod anderen Menschen in einer existenziellen Notlage zu helfen." Zudem fordert Grüttner den Bund auf, eine stärkere Regionalisierung der Koordinierungsstellen der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) in den Gesetzentwurf mit aufzunehmen, mit dem es diesen Stellen möglich ist Budget- und Personalverantwortung zu übernehmen. "Die Stärkung der regionalen Strukturen macht es möglich, auf die spezifischen Bedürfnisse vor Ort einzugehen und so die Abläufe der Organtransplantation zu optimieren."
Der vorliegende Gesetzentwurf sehe vor, dass die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig durch die Krankenkassen über das Thema Organspende informiert werden und ihre Entscheidung zur Organspende auf einem Organspendeausweis oder der Gesundheitskarte hinterlegen. "Dass sich in Sachen Organspende endlich etwas tut, ist sehr gut. Allerdings geht mir diese Regelung nicht weit genug. Wir benötigen vor allem eine verbindliche Lösung für diejenigen, die sich nicht erklären", betonte Grüttner. Mehrheitlich müssen in Deutschland Angehörige die Entscheidung über eine Organspende treffen. "Vielen Angehörigen fällt es zum Zeitpunkt der Todesnachricht schwer, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen. Daher wird sie häufig abgelehnt."
Erweiterte Widerspruchslösung soll gelten
Sozialminister Grüttner bezeichnete die regelmäßige Information zur Organspende durch die Krankenkassen zwar als einen ersten Schritt, dem jedoch weitere Maßnahmen folgen müssten. "Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass für diejenigen, die sich nicht erklären wollen, die erweiterte Widerspruchslösung gelten soll. Das bedeutet, dass eine Organspende nach dem Tod erlaubt ist, sofern die Angehörigen nicht widersprechen." Es müsse dem Einzelnen zuzumuten sein, sich mit einer Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren.
Nun bestehe die Gefahr, so Grüttner weiter, dass sich an dem derzeit gravierenden Mangel an Spenderorganen in Deutschland nur wenig ändert. Bundesweit warten mehr als 12.500 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. "So kann und darf es nicht weitergehen. Daher werde ich die abschließenden Beratungen im Bundesrat zum Anlass nehmen, auf die notwendige weitere Diskussion hinzuweisen", unterstrich der Sozialminister abschließend.
Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
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